SS-Unterführer im Gerichtsdienst (SS-Beurkundungsunterführer)
I. Annahmebedingungen:
a) Höchstalter 35 Jahre,
b) Eignung zum SS-Beurkundungsunterführer.
II. Militärische Ausbildung:
Erlangung der Gruppenführereigenschaft.
III. Fachausbildung:
Praktische Ausbildung im Gerichtsdienst der SS- und Polizeistrafgerichtsbarkeit und Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang.
Dauer: 6 Monate.
Abschluß: Befähigungsprüfung.
IV. Beförderungsmögliehkeit:
1. Nach 9 Monaten Gesamtdienstzeit zum SS-Sturmmann,
2. nach bestandener Befähigungsprüfung zum SS-Unterscharführer.
Aufstiegsmöglichkeit bis zum SS-Hauptscharführer.
Übernahmemöglichkeit in die Laufbahn des SS-Beurkundungsführerers gegeben.