SS-Führerlaufbahn
49. Allgemeines:
Die SS-Führerbewerber aller Laufbahnen einschl. der Sonderdienste (z. B. SS-Führer des Verwaltungsdienstes, SS-Richter, SS-Ärzte, SS-Führer der Technischen Dienste, SS-Musikführer, SS-Wehrgeologen usw.) erhalten eine abgeschlossene militärische Führerausbildung einer selbstgewählten Waffengattung bis zur Beförderung zum SS-Untersturmführer.
50. Die vorbereitende Ausbildung für die Teilnahme an einem Kriegs-Junker-bzw. Reserve-Führeranwärter-Lehrgang besteht aus mehreren Abschnitten, die nach der Rekrutenausbildung Frontverwendung und Unterführerausbildung umfassen und den SS-Führerbewerber in ansteigendem Maße an Aufgaben heranführen, die ihm Gelegenheit geben, seine Führereigenschaften unter Beweis zu stellen.
51. Beförderungen:
Die SS-Führerbewerber werden bei Erreichung des Ausbildungszieles des jeweiligen Ausbildungsabschnittes wie folgt befördert:
Nach der Rekrutenausbildung und mindestens 2monatiger Frontbewährung zum SS-Sturmmann,
nach erfolgter Unterführerausbildung zum SS-Unterscharführer, die aktiven SS-Führerbewerber unter gleichzeitiger Ernennung zum SS-Junker,
nach bestandenem Kriegs-Junker-Lehrgang werden die aktiven SS-Führerbewerber zum SS-Standartenoberjunker und nach bestandenem kriegs-reserve-Führeranwärter-lehrgang die SS-Reserve-Führerbewerber unter gleichzeitiger Ernennung zum reserve-Führeranwärter zum SS-Oberscharführer befördert,
nach Beendigung der an die SS-Junkerschule anschließenden Waffenlehrgänge erfolgt die Beförderung zum SS-Untersturmführer.
52. Weitere Beförderung richtet sich nach Dienstzeit, Planstelle und Bewährung, ist aber bei besonderer Leistung hiervon unabhängig.
53. Abweichungen in den Beförderungsterminen, insbesondere bei Übernahme von Fachkräften (z. B. Ärzten, Richtern, Ingenieuren) oder bei der abgekürzten militärischen Ausbildung, sind bei den in Betracht Laufbahnen besonders angegeben.