SS-Unterführer der Sicherheitspolizei und des SD.

Zugelassen werden gut beurteilte Unterführer der Waffen-SS im Mindestdienstrang eines SS-Unterscharführers und einer Mindestdienstzeit von 4,5 Jahren.

a) Höchstalter: 24 Jahre.

Bedingung:
Eignungsnachweis als Gruppen-, Geschütz- usw. Führer.
Gutes Abschlusszeugnis einer Volks- oder Hauptschule und vorschriftsmäßige Lehr- oder Ausbildungszeit im Handwerk, Handel, Industrie oder Landwirtschaft oder Besuch einer Mittel- oder höheren Schule.
Erfolgreiche Teilnahme an einem Ausleselager der Sicherheitspolizei und des SD.

b) Fachausbildung:
12 Monate berufspraktischer Dienst bei einer Dienststelle der Sicherheitspolizei und des SD.
12 Monate Unterführerschule der Sicherheitspolizei und des SD.
12 Monate Dienst bei einer Dienststelle der Sicherheitspolizei und des SD. (Probezeit).
Bei besonders guter Qualifikation ist Übergang in die Führerlaufbahn möglich. Er erfolgt durch Ablegung einer Führerprüfung mit anschließendem weiteren Ausbildungslehrgang:
2 Monate militärischer Vorbereitungslehrgang.
4 Monate Reserve-Führeranwärter-Lehrgang.

c) Beförderungsmöglichkeit:
Nach bestandener Abschlußprüfung an der Unterführerschule zum SS-Oberscharführer,
nach mindestens einjähriger Dienstzeit zum SS-Hauptscharführer;
frühestens im 30. und spätestens im 40.Lebensjahr zum SS-Sturmscharführer.
Bei Übergang in die Führerlaufbahn:
Mit bestandener Abschlußprüfung des Reserve-Führeranwärter-Lehrganges zum SS-Untersturmführer,
mit dem 40. Lebensjahr zum SS-Obersturmführer,
mit dem 50. Lebensjahr zum SS-Hauptsturmführer.

Weitere Aufstiegsmöglichkeit:
Unterführer, die in Leistung und Führung ganz besonders hervorragen, haben die Möglichkeit, auf dem Wege durch Ablegung des Begabtenabiturs in die Führerlaufbahn der Sicherheitspolizei und des SD. übernommen zu werden.