SS-Unterführer im Verwaltungsdienst
a) Küchenmeister
b) Küchenbuchführer
a) Küchenmeister:
1. Annahmebedingungen:
Befähigung als Truppenkoch und praktische Tätigkeit bei der Truppe.
2. Fachausbildung:
Ausbildung als Fleisch- und Trichinenbeschauer. Erfolgreiche Teilnahme an Küchenmeister-Lehrgängen;
3. Beförderungsmöglichkeit:
wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Hauptscharführer.
b) Küchenbuchführer:
1. Annahmehedingungen:
a) Befähigungsnachweis als Truppenkoch und praktische Tätigkeit bei der Truppe;
b) Teilnahme am Lehrgang gemäß U 5, 2;
2. Beförderungsmöglichkeit:
wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum ff -Oberscharführer.