SS-Unterführer im Verwaltungsdienst (Truppenkoch)
1. Annahmebedingungen:
Eignung zum Truppenkoch;
2. Militärische Ausbildung:
Erlangung der Gruppenfährereigenschaft;
3. Fachausbildung:
Praktische Tätigkeit in einer Truppenküche als Hilfskoch und Teilnahme an einem Kochlehrgang an einer SS-Lehrküche;
4. Beförderungsmöglichkeit:
wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Unterscharführer.