Unterführer im Truppendienst
a) Aufstiegsmöglichkeit bis zum SS-Hauptscharführer.
b) Es kann befördert werden:
1. Bei Fronteinsatz:
nach dem 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,
nach bestandener Abschlußprüfung des Unterführeranwärter-Lehrganges bzw. des Lehrganges an der Waffenschule zum SS-Unterscharführer,
nach einem Jahr Dienst als SS-Unterscharführer, davon mindestens 2 Monate bei der Feldtruppe, zum SS-Oberscharführer, nach 3 Monaten Dienst als SS-Oberscharführer zum SS-Hauptscharführer.
2. Ohne Fronteinsatz.
Grandsätzlich wird jedem SS-Angehörigen, insbesondere den Bewerbern für die Unterführerlaufbahn, die Möglichkeit gegeben, sieh in vorderster Linie vor dem Feinde zu bewähren.
Wo ein solcher Einsatz in begründeten, truppentechnisch notwendigen Ausnahmefällen nicht möglich ist, gelten besondere Beförderungsbestimmungen.
Härtefalle werden weitgehendst berücksichtigt und lassen Ausnahmen zu.
Es kann befördert werden:
nach einer Gesamtdienstzeit von einem. Jahr zum SS-Sturmmann,
nach einer Gesamtdienstzeit von 2 Jahren und bestandenem Unterführerlehrgang oder Lehrgang an der Waffenschule zum SS-Unterscharführer,
nach einer Gesamtdienstzeit von 4 Jahren, davon 2 Jahre als SS-Unterscharführer, zum SS-Oberscharführer,
nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Jahren, davon 1 Jahr als SS-Oberscharführer, zum SS-Hauptscharführer,
nach einer Gesamtdienstzeit von 12 Jahren zum SS-Sturmscharführer.