SS-Unterführer im Verwaltungsdienst (Rechnungsführet)
1. Annahmebedingungen:
Mindestens gute, deutsche Volksschulbildung;
2. Militärische Ausbildung:
Erlangung der Gruppenführereigenschaft
3. Fachausbildung:
Praktische Tätigkeit als Hilfsrechnungsfährer und Teilnahme an einem Lehrgang für Rechnungsführer an der SS-Führerschule des Verwaltungsdienstes;
4. Beförderungsmöglichkeit:
wie U 1, Ziff. 1 und 2 bis zum SS-Unterscharführer