Auschwitz, 10. April 1942
Es wird darauf hingewiesen, daß sich das mit Standort-Befehl Nr. 11/42 vom 23.3.42 ausgesprochene Verbot zum Betreten der Angestellten Gaststätte der IG Farbenindustrie nur auf die Gaststätte in Dwory bezieht. Das Fremdenheim an der Bahnhofstraße ist Eigentum der Stadt Auschwitz und darf von den SS Angehörigen besucht werden. Es wird jedoch erwartet, daß beim Besuch dieser Gaststätte ein anständiges Verhalten gezeigt wird.
Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant