Auschwitz, 15. April 1942
Betreff: Arbeitseinsatz für KL und FKL
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß der 2. Schutzhaftlagerführer, SS-Obersturmführer Schwarz, als gleichzeitiger Führer für den Arbeitseinsatz und zwar sowohl für die männlichen als auch für die weiblichen Häftlinge ganz ausschließlich und unmittelbar dem Lagerkommandanten untersteht. Es wird hierdurch endgültig und strengstens untersagt, daß sich zukünftig weder SS-Führer irgendwelcher Dienststellung oder überhaupt irgendwelche Kommandanturangehörige in Fragen des Arbeitseinsatzes einschalten, bezw. von sich aus mit Bezug auf den Arbeitseinsatz Anordnungen treffen. Es wird erwartet, daß dieser Hinweis genügt, um aus entgegengesetzt gerichteten Vorkommnissen aus der letzten Zeit die Kommandantur nicht zu veranlassen, entsprechende Weiterungen zu ziehen.
Weiterhin wird ausdrücklich bekanntgegeben, daß die für den Arbeitseinsatz eingeteilten und zur Zeit tätigen Unterführer, u.a.
SS-Hscha. Hössler
SS-Uscha. Emmerich
SS-Uscha. Göbbert
SS-Uscha. Schoppe
hinsichtlich der Ausübung ihres Dienstes im Arbeitseinsatz unmittelbar dem SS-Obersturmführer Schwarz unterstellt sind und von Letzterem ihre Weisungen erhalten.
Betreff: Sonntagsarbeit
Es ist vorgesehen, daß für die kommenden Zeiten Sonntagsarbeit für KL und FKL grundsätzlich entfällt. Diese Anordnung ist zunächst mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. Für Sonntagsarbeit überhaupt können seitens der Führung des Arbeitseinsatzes zukünftig nur die dringend lebenswichtigen Betriebe Berücksichtigung finden, wie u.a. Vieh, Pferdestall und Küchenbetrieb usw. Fernerhin nur für die Ausführung dringend wichtiger Reparaturen
an Einrichtungen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebe erforderlich sind. Hierdurch ist es notwendig, und dieses wird hierdurch mit sofortiger Wirkung angeordnet, daß die Arbeitskommandoführer so sorgfältig auszubilden sind, daß sie in der Lage sind, mit Hilfe der Arbeitsleistung der Häftlinge das vorgeschriebene Arbeitspensum der Woche unter allen Umständen in den zur Verfügung stehenden vollen 6 Arbeitstagen der Woche zu leisten.
In diesem Zusammenhang wird erwähnt, daß es sich gezeigt hat, daß die bisherige Sonntagsarbeit den Arbeitsstand um nichts vorwärts gebracht hat, sondern daß die sonntägliche Beschäftigung in der Gesamtheit nur Rückschläge und Nachteile auf den verschiedensten Gebieten zeitigte. Wenn eine volle Arbeitsleistung durch den Häftling erzielt werden soll, so ist es erforderlich, daß dieser auch genügend gekräftigt, ausgeruht und vorbereitet an das
jeweilige Wochenarbeitspensum herangeht. Hierzu benötigt er den Sonntag zur Ruhe. Es ist in dieser Hinsicht schärfstens darauf zu achten, daß die Häftlinge in Zukunft unbedingt einmal wöchentlich baden, und daß der Ruhesonntag in Sonderheit dazu ausgenützt wird, daß die Wäsche und alle sonstigen Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die der Häftling zu seiner persönlichen Pflege benötigt, instandgesetzt werden. Erst nach Erreichung
dieser hiermit gesteckten Ziele kann eine volle Leistung hinsichtlich der Arbeitskraft der Häftlinge sichergestellt werden. Diese Auffassung findet in entsprechender Weise ebenfalls Anwendung auf das für die Durchführung der vorliegenden Arbeiten zur Verfügung stehende Pferdematerial. Auch die Tiere müssen im Laufe der Woche einen Ruhetag haben.
Es wird erwartet, daß alle Maßnahmen getroffen werden, um hinsichtlich des zukünftigen Arbeitseinsatzes die vorstehend gegebenen Richtlinien durchzuführen. Wenn sich nicht alle Dienststellen bemühen, diese grundsätzlichen Dinge einzuhalten, so ist weiterhin mit schweren Ausfällen bezüglich der Arbeitskraft von Menschen und Tier zu rechnen, und es würde auch zukünftig durch eine Überbeanspruchung dieser zur Verfügung stehenden
Kräfte fortlaufend große Ausfälle geben, die es unmöglich machen würden, die dem KL gestellten Aufgaben in einer Weise zu erfüllen, die uneingeschränkt kriegswirtschaftlichen Zielen dienen und mithelfen sollen, durch ihren Beitrag des Endziel des heutigen Ringens zu erreichen, nämlich den Sieg.
gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant
Ed.R.
a.B. Mulka
SS-Obersturmführer