Auschwitz, 8. Mai 1943
Betreff: Post der weiblichen Häftlinge
Sämtliche eingehende Post der weiblichen Häftlinge ist ab sofort nach der neu eingerichteten Postzensurstelle Frauenlager Birkenau anzuliefern. Für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Anlieferung der Post von den in den Zweiglagern, Privathäusern und sonstigen Dienststellen eingesetzten weiblichen Häftlinge ist im ersten Fall die jeweilige Kommandoführerin und im zweiten Fall Oberaufseherin Frau Zimmer verantwortlich.
Es ist in allen Fällen auf einen einheitlichen Absender und Anschriftadresse zu achten.
z.B.: Hftl. Herta Meier Nr. 965 Frauenlager Auschwitz O/S Postamt II.
Unter allen Umständen hat die Angabe: Zweiglager ..., Haus 40 a oder Stabsgebäude usw. zu unterbleiben.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer u. Adjutant