Auschwitz, 7. Mai 1943
1. Betreten der Stadt Auschwitz
Aus gegebener Veranlassung weise ich nochmals darauf hin, daß das Betreten der Stadt Auschwitz zur Erledigung von dringenden dienstlichen Angelegenheiten nur mit einem diesbezüglichen Erlaubnisschein gestattet ist. Die Erlaubnisscheine werden nur von der Kommandantur ausgestellt. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß es sich hierbei nur um Erledigung solcher dienstlicher Angelegenheiten handeln darf, die sich nicht auf telefonischem oder schriftlichem Wege erledigen lassen.
2. Omnibusverkehr nach Miendzebrodsche (Sola-Hütte)
Der Omnibus für die Urlauber zur Sola-Hütte fährt am
8.5.43, 15.00 Uhr, ab Hauptwache.
Rückfahrt am 9.5.43, 21.00 Uhr.
Der Führer vom Dienst bezw. der Rangälteste stellt vor Abfahrt fest, ob die betreffenden Mitfahrer, bezw. Urlauber auch tatsächlich beurlaubt bezw. angemeldct sind.
3. Sammeln von unbrauchbaren Annoden und Taschenlampenbatterien und Elementen
Die Dienststellen der Kommandantur und Kompanien des SS-T-Sturmbannes liefern ab sofort sämtliche anfallenden unbrauchbaren Annoden und Taschenlampenbatterien und Elemente laufend auf der Waffenkammer ab. Die Waffenkammer bringt dieselben an das Nachrichtenzeugamt der Waffen-SS zum Versand.
4. Ausgangsscheine
Wer nach Dienstschluß den Kommandantur- bezw. Truppenbereich verläßt und über die Postenkette hinausgeht, muß im Besitz eines diesbezüglichen Ausgangs- oder Urlaubsscheines sein.
gez, Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer u. Adjutant