Auschwitz, 11. Mai 1943

1. Einreichung von Lebensläufen
Sämtliche Kommandanturangehörige haben bis zum 14.5.43, 8.00 Uhr, ihre Lebensläufe in doppelter Ausfertigung an die Kommandantur - Pers. Abt. - abzugeben.

2. Einreichung von Urlaubsgesuchen und Erlaubnisscheinen
Tägliche Urlaubsgesuche und Erlaubnisscheine sind bis spätestens 9.00 Uhr desselben Tages auf der Kommandantur Abt. Ia geschlossen vorzulegen. Später eingehende Urlaubsgesuche und Erlaubnisscheine werden nicht mehr berücksichtigt.
Für Wochenend- und Sonntagsurlaub: Termin Freitag jeweils 9.00 Uhr.

3. Ablegen von Koppeln in der Friseurstube
Aus gegebener Veranlassung weise ich nochmals darauf hin, daß das Ablegen der Koppel in der Friseurstube verboten ist. Sollte ich wiederum Gegenteiliges feststellen, so hat der Betreffende strenge Bestrafung zu gewärtigen.

4. Aufenthaltserlaubnis im Haus der Waffen-SS
Der Aufenthalt im Haus der Waffen-SS für SS— Angehörige und deren Familienangehörige kann im Interesse der Allgemeinheit für längstens 3 Tage gewährt werden.

5. Bestellung von SS-Angehörigen zur Gerichtsabteilung
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß SS-Angehörige, welche zur Kommandantur Gerichtsabteilung bestellt sind, sich unbedingt pünktlich bei dieser Dienststelle zu melden haben. Die Bestellungen werden zukünftig ausschließlich schriftlich erfolgen und ist für die rechtzeitige Benachrichtigung der einzelnen SS-Angehörigen der zuständige Sachbearbeiter auf der Schreibstube verantwortlich. Bei verspätetem Erscheinen oder bei Nichterscheinen bestellter SS-Angehöriger zur bestimmten Zeit werden, da dadurch unter Umständen der Arbeitsgang auf der Gerichtsabteilung wesentlich erschwert wird, die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen.

6. Kommandierung
Der Polizeiwachtmeister d.R.
Wilhelm Görlich ist auf Grund einer Verfügung des Höheren SS- und Polizeiführers Südost, SS-Obergruppenführer und General der Polizei E.H. Schmauser, mit Wirkung v. 10.5.43 zum KL Auschwitz kommandiert und hat im Haus der Waffen-SS Wohnung genommen.

7. Verlust des Dienstrades Nr. 26
Am 2. Mai 1943 wurde das Dienstrad Nr. 26, welches angeschlossen am Waschraum Truppenunterkunft stand, gestohlen. Es ist dieserhalb nachzuforschen und das Ergebnis auf der Kommandantur, Abt. Ia, bekanntzugeben.

8. Brunnenschutzgebiet
Ein Sonderfall gibt Veranlassung nochmals darauf hinzuweisen, daß das Brunnenschutzgebiet des KL Au. unbedingt und im Interesse der Allgemeinheit rein gehalten werden muß. Es hat den Anschein, daß verschiedene Abteilungen im KL die hier notwendigen Schutzmaßnahmen nicht verstehen oder nicht verstehen wollen, da am 6.5.43 wiederum ein Jauchewagen beim Ablassen von Fäkalien in etwa 40 Meter Entfernung des im Betrieb stehenden Brunnens 9 westlich der Bäckerei angetroffen wurde. Das Ablassen von Fäkalien im Brunnengebiet hat unter allen Umständen zu unterbleiben.
In Zukunft werde ich die Schuldigen zur Rechenschaft ziehen.

i.V. gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant