SS-Führer und SS-Wehrgeologe (aktiv)
a) Höchstalter: 23 Jahre;
Bedingung: Reifezeugnis einer Höheren Lehranstalt;
b) Militärische Ausbildung:
Vgl. Ziff. 49 und 50;
c) Fachausbildung:
Studium an der Universität in praktischer Geologie, Bergbau, Wasserwirtschaft und Tiefbau;
d) Beförderungsmöglichkeit:
Bis zum SS-Untersturmführer vgl. Ziff. 51 und 52,
nach dem geologischen Vorexamen zum SS-Obersturmführer,
1 Jahr nach dem Staatsexamen zum SS-Hauptsturmführer.
Die weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Leistung.