SS-Führer der Sicherheitspolizei und des SD.

a) Annahmebedingungen:
1. SS-Fähigkeit,
2. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters,
3. Reifeprüfung einer Höheren deutschen Lehranstalt oder einer als gleichwertig anerkannten Prüfung,
Erfolgreiche Teilnahme an einem Ausleselager;

b) Bewerbung:
Der Bewerber kann und soll sich möglichst schon im vorletzten oder letzten Schuljahr melden, damit seine Einberufung zu dem 12tägigen Ausleselager noch während der Schulzeit erfolgen kann und der Bewerber, falls er für die gedachte Laufbahn nicht geeignet erscheint, noch die Möglichkeit hat, sich ohne Zeitverlust für eine andere Laufbahn zu entscheiden.
Die Bewerbungen sind über die Ergänzungsstelle oder die Truppe beim Reichssicherheitshauptamt, einem Inspekteur oder einer Dienststelle der Sicherheitspolizei und des SD. einzureichen;

c) Militärischer Ausbildungsgang:
Vgl. Ziff. 49 und 50.
Wer nach Ableistung seiner militärischen Dienstzeit nicht die Qualifikation zum Zugführer erhalten hat, wird für die weitere Ausbildung nicht zugelassen. Ihm ist jedoch die Möglichkeit gegeben, seine Wehrdienstzeit auf 4,5 Jahre zu erhöhen, um im Anschluß daran in die Unterführerlaufbahn der Sicherheitspolizei und des SD. übernommen zu werden. Vgl. Ziff. 47.

Fachausbildung:
1. Ausbildungsgang:
18 Monate Grundausbildung, davon
a) 12 Monate Dienststelle (Stapo., Kripo. oder SD.-Abschnitt),
b) je 2 Monate (4) bei den übrigen Dienststellen,
c) je 1 Monat Verwaltung und Polizeirevier,
18 Monate Führerschule der Sicherheitspolizei und des SD. Abschlußprüfung.
18-24 Monate Probe- und Vorbereitungsdienst. Anstellung;

e) Beförderungsmöglichkeit:
nach bestandener Abschlußprüfung an der Führerschule zum SS-Obersturmführer,
nach 5 Dienstjahren ab 30. Lebensjahr zum SS-Hauptsturmführer,
nach weiteren 7 Dienstjahren, ab 37. Lebensjahr, zum SS-Sturmbannführer,
mit dem 44. Lebensjahr SS-Obersturmbannführer.
Die angegebenen Beförderungstermine verstehen sich auf die nächstmögliche Zeit und sind Kannbestimmungen, deren Wirksamwerden von Dienstalter, Leistung und Planstelle abhängt.

Ausbildungsgang bei Übergang in die Führerlaufbahn durch Ablegung des Begabtenabiturs:
Vgl. Ziff. 47c letzter Absatz.
18 Monate Führerschule; Prüfung;
18 Monate Vorbereitungs- und Probedienst; Anstellung.
Beförderungsmöglichkeit wie 1. Ausbildungsgang.

2. Ausbildungsgang:
Die mit Ableistung ihres Vorbereitungs- und Probedienstes als überdurchschnittlich bis sehr gut qualifizierten Führer werden nochmals einer Ausbildung von
18 Monaten an der Führerschule der Sicherheitspolizei und des SD. zugeführt.
Abschluss: Große Staattprüfung vor dem Reichsprüfungsamt des Reichsministeriums des Innern.

Beförderungsmöglichkeit:
nach bestandener Staatsprüfung zum SS-Hauptsturmführer, mit dem 30. Lebensjahr zum SS-Sturmbannführer,
mit dem 35. Lebensjahr zum SS-Obersturmbannführer,
mit dem 40. Lebensjahr zum SS-Standartenführer.

Das Lebensalter ist nicht maßgebend für die Beförderung, sondern nur Anhalt und Mindestgrenze.

Ausschlaggebend sind auch hier Bewährung und Leistung.