SS-Führer und SS-Richter (aktiv)
(Übernahme von Bewerbern mit Befähigung zum Richteramt.)
a) Höchstalter: 35 Jahre;
b) Militärische Ausbildung:
Vgl. Ziff. 79b;
c) Beförderungsmöglichkeit:
Die Einstellung erfolgt bei Assessoren als SS-Hauptsturmführer, sonst unter Berücksichtigung des Lebensalters und der bisherigen Berufsstellung des Bewerbers mit einem entsprechend höheren Dienstgrad.