SS-Führer und SS-Richter d. R.
a) Zugelassen sind Wehrfähige mit der Befähigung zum Richteramt;
b) Militärische Ausbildung:
Grundausbildung, Sonderlehrgang;
c) Fachausbildung:
2 Monate Einarbeitung beim Hauptamt SS-Gericht (Probezeit);
d) Beförderungsmöglichkeit:
Die Einstellung als SS-Richter erfolgt mit dem im Truppendienst erworbenen Dienstgrad.
Soweit noch nicht SS-Oberscharführer, erfolgt die Beförderung hierzu nach Ablauf der Probezeit.
Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.