SS-Führer im Waffen- und Munitionsdienst
SS-Führer im Waffen- und Munitionsdienst
a) Zugelassen für diese Laufbahn werden auch Feuerwerker (vgl. Ziff. 41), die die Abschlußprüfung zum Feuerwerker und Ingenieur mit hervorragendem Zeugnis abgelegt haben.
b) Militärische Ausbildung:
Vgl. Ziff. 49 und 50 (für Feuerwerker abgekürzte Ausbildung)
c) Fachausbildung:
1 Monat praktischer Dienst in Zeugämtern, Munitionsanstalten und Abnahmestellen,
6 Monate Lehrgang im Waffen- und Munitionsdienst;
d) Beförderungsmöglichkeit:
Vgl. Ziff. 51 und 52;
e) Weiterbildung:
Besonders befähigte SS-Führer werden zur Vervollkommnung ihrer technischen, Kenntnisse zum Studium an der Technischen Hochschule kommandiert. Das Studium schließt mit der Diplomprüfung ab. Für Bewerber ohne Reifezeugnis besteht die Möglichkeit, durch die Begabtenprüfung die Voraussetzungen zum Hochschulstudium zu erwerben;
f) Verwendung:
SS-Führer im Waffen- und Munitionsdienst finden Verwendung
1. bei der Truppe als Sachbearbeiter für die Versorgung von Waffen, Munition und Gerät (außer K- und N-Gerät),
2. bei Stäben und Kommandobehörden (Gen.-Kdo., Div.-Stäben, Art.-Rgt., Flak-Abt., Div.-Na.-Fü.), SS-Nachschub-Kdtr.,
3. im SS-Führungshauptamt als Abt.-Leiter, Gruppenleiter und Referent, hauptsächlich bei den Waffen-Inspektionen und im SS-Waffenamt
4. bei den Hauptzeugämtern als Kommandeur, Abt.-Leiter u. Referent,
5. bei den Truppenübungsplätzen als 1. und 2. Platzoffizier,
6. bei den SS-Junkerschulen und SS-Waffenschulen als Lehrer für Waffen, Munition und Gerät.