SS-Führer des Verwaltungsdienstes d. B.
a) Höchstalter: 40 Jahre;
b) Die militärische Ausbildung richtet sieh nach den allgemeinen Bestimmungen. An Stelle des Reserve-Führer-Anwärter-Lehrgangs an der Junkerschule tritt für Führerbewerber über 25 Jahre der Lehrgang all der SS-Führerschule des Verwaltungsdienstes und anschließend die Zugführerausbildung von 8 Wochen an der Junkerschule.
c) Beförderungsmöglichkeit:
Vgl. Ziff. 51 und 52.