SS-Funkmeister

a) Bewerber:
1. SS-Nachr.-Mechn.-Unterführer gemäß Laufbahnbestimmung U 13 mit mindestens 4jähriger Dienstzeit.
2. SS-Nachr.-Unterführer (Truppführer) mit besonders guter technischer Veranlagung und mindestens 4jähriger Dienstzeit;

b) Militärische Ausbildung:
Wie Laufbahn U 13 oder besondere Ausbildung für Nachr.-Unterführer (Truppführer);

c) Fachausbildung:
Vgl. U 13,
dazu: 6 Monate Nachr.-Schule der Waffen-SS mit Abschlußprüfung;

d) Beförderungsmöglichkeit:
nach bestandener Abschlußprüfung des SS-Funkmeisterlehrganges und bei Bewährung in einer Funkmeisterplanstelle zum SS-Oberscharführer und SS-Funkmeister,
nach mindestens 2jähriger Verwendung als SS-Funkmeister zum SS-Hauptscharführer und Ernennung zum SS-Oberfunkmeister.

Wegen Übernahme in die Laufbahn des Technischen Führers N vgl. Laufbahn U 13