SS-Nachr.-Mechaniker-Unterführer N.
a) Höchstalter: 23 Jahre;
Bedingung: Berufliche Vorbildung (Elektriker, Elektrotechniker, Fernmeldemonteure, Feinmechaniker usw.).
Für Angehörige der Truppe ohne berufliche Ausbildung besondere Veranlagung für die Nachrichtentechnik. Gute allgemeine Schulkenntnisse, Beherrschung der Rechtschreibung und der Grundrechnungsarten. 12jährige Verpflichtung.
b) Militärische Ausbildung:
14 Monate, davon
4 Monate Rekrutenausbildung,
6 Monate Verwendung bei einer Feldeinheit als Nachrichten-Mechaniker,
4 Monate Nachrichten-Mechaniker-Unterführer-Lehrgang
c) Beförderungsmöglichkeit:
Während der Verwendung bei der Feldtruppe zum SS-Sturmmann,
nach Bestehen des SS-Nachrichten-Mechaniker-Unterführer-Lehrganges zum SS-Unterführer-Anwärter,
nach Bewährung in einer SS-Nachrichten-Mechaniker-Unterführer-Planstelle zum SS-Unterscharführer,
nach mindestens 4jähriger Gesamtdienstzeit zum SS-Oberscharführer.
Hervorragend qualifizierte SS-Nachrichten-Mechaniker-Unterführer können nach Abschluss des SS-Nachrichten-Mechaniker-Unterführerlehrganges und Bewährung bei einem Feldtruppenteil zur SS-Funkmeisterlaufbahn zugelassen werden. Damit ist die Aufstiegsmöglichkeit zum SS-Funkmeister und SS-Hauptscharführer sowie eine spätere Übernahme in die Laufbahn des Techn. SS-Führers N. gegeben.