Zahntechniker mit beruflicher Vorbildung
a) Höchstalter: 30 Jahre;
Bedingung: vollausgebildeter Zahntechniker,
Verpflichtung auf mindestens 12 Jahre;
b) Militärische Ausbildung:
10,5 Monate, davon 2 Monate Lehrgang an der Zahntechnikerschule;
c) Beförderungsmöglichkeit:
nach dem 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,
nach dem Lehrgang an der Zahntechnikerschule zum SS-Unterscharführer,
nach 6 Monaten Bewährung als Zahntechniker zum SS-Oberscharführer,
nach einjähriger Dienstzeit als SS-Oberscharführer zum SS-Hauptscharführer