Zahntechniker ohne berufliche Vorbildung
Allgemeines:
Zur Sicherstellung einer ausreichenden zahnärztlichen Betreuung von Führern, Unterführern und Mannschaften der Waffen-SS wurde die Laufbahn des Zahntechnikers geschaffen. Besonders befähigte Zahntechnikermeister können in die SS-Führerlaufbahn übernommen werden.
a) Höchstalter: 23 Jahre;
Ausreichende Allgemeinbildung, Verpflichtung auf 12 Jahre;
b) Militärische Ausbildung
8,5 Monate;
c) Fachausbildung:
2 Monate Zahntechnikerschule,
3,5 Jahre Lehrzeit (Zahnstation),
Abschlussprüfung.
d) Beförderungsmöglichkeit:
nach dem 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,
nach bestandenem Lehrgang an der Zahntechnikerschule zum SS-Unterscharführer,
nach bestandener Abschlußprüfung als Zahntechniker zum SS-Oberscharführer,
bei besonderer Eignung und Leistung kann die Beförderung zum Oberscharführer bereits nach 2 Lehrjahren erfolgen,
nach einjähriger Dienstzeit als SS-Oberscharführer zum SS-Hauptscharführer.