Auschwitz, 8. März 1944

1. WHW-Sammlung am 4. und 5 März 1944
Anläßlich der WHW-Sammlung am 4. und 5.3.1944 wurden außer der Straßensammlung folgende Veranstaltungen durchgeführt:
Freitag, den 3.3. und Sonnabend 4.3.1944:
Kinovorstellung: „Du gehörst zu mir"

Sonntag, den 5.3.1944
vormittags: Fußballspiel SS - Flak
nachmittags: gemeinschaftliches Eintopfessen, Tee mit Kuchen, Varitee-Programm, dazu für die Kinder der Familienangehörigen und Gefolgschaftsmitglieder
Kasperl-Theater, Wagenfahren, Reiten und Pferdeschau.

Mit Standortsonderbefehl vom 28.2.1944 habe ich alle SS-Männer und Gefolgschaftsmitglieder im Standort Auschwitz gebeten, sich für den großen Zweck dieses Tages einzusetzen, damit er ein wirklich erfolgreicher wird. Der Erfolg ist ein großartiger geworden. Während im Vorjahr für den gleichen Zweck RM 21.529- gesammelt wurden, konnten am 4. und 5.3.1944 RM 68.670,81 zusammengebracht werden.
Davon entfallen auf:
Kommandantur I RM 16.128,66
Kommandantur II (davon die Aufseherinnen allein 1365,-) RM 11.931,35
Kommandantur III RM 9.000,00
SS-Standortverwaltung RM 2.500,00
Bauinspektion Schlesien, Zentralbauleitung mit Zivilarbeitern und Vertragsfirmen RM 13.510,00
SS-Revier und Lazarett RM 883,00
Landwirtschaftsbetriebe RM 365,00
Deutsche Lebensmittel GmbH RM 337,00
Deutsche Ausrüstungswerke RM 330,00
Truppenwirtschaftslager RM 310,00
Hyg. bakt. Untersuchungsstelle RM 165,00
Sola-Hütte RM 163,00
Veranstaltungen im Kameradschaftsheim RM 9.529,36
Straßensammlung RM 3.518,44
zusammen RM 68.670,81
Das sind über 300 % mehr als im Vorjahr. Es war nur möglich, weil sich alle Beteiligten restlos eingesetzt haben und unter der Parole „Alles für den Sieg“ diesen Tag zu einem Kampftag der Heimat für die Frontkameraden gemacht haben. Ich spreche Ihnen allen, die ich nicht namentlich nennen kann, meine Anerkennung und meinen Dank aus, insbesondere auch unseren Frauen, den Aufseherinnen, SS-Maiden und Schwestern, die uneigennützig dabei waren. Ebenso dem unbekannten und stillen Mitarbeiter meinen besonderen Dank.

2. Chefbefehl Nr. 8
„Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß SS-Führer und SS-Männer in öffentlichen Verkehrsmitteln Frauen, Kriegsversehrten und Gebrechlichen ihren Sitzplatz anbieten. Ich habe oft persönlich erleben müssen, daß diese Auffassung leider nicht Allgemeingut ist. Die Außerachtlassung dieser Anstandspflicht wirkt sich aber gerade in diesen harten Kriegszeiten, welche so manchen Menschen für die Kleinigkeiten im Leben und im Alltag außerordentlich empfindlich macht, besonders nachteilig auf die Stimmung des Einzelnen und oft auch eines großen Kreises aus.
Indem ich meine Kameraden darauf aufmerksam mache, erwarte ich von allen SS-Führern und Männern, daß sie sich in der Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht, die besonders einem SS-Angehörigen leichtfallen müßte, von keinem übertreffen lassen. SS-Führer, welche Nichtbeachtung beobachten, müssen in klarer und unmißverständlicher Form den Säumigen zur Erfüllung dieser Pflicht auffordern, oder sie notfalls durch Befehl erzwingen“.
gez. Pohl
SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS

3. Anschriften der SS-Führer
Der Reichsführer-SS beabsichtigt, in nächster Zeit allen SS-Führern wieder Bücher zugehen zu lassen. Die Zusendung soll - ebenso wie in Zukunft auch wieder der Julleuchter und Julkerzen - unmittelbar durch das SS-Personalhauptamt erfolgen. Um Fehlleitungen, damit verbundene unnötige Rückfragen und mehrfache Belastung der Post zu vermeiden, wird angeordnet:
a. Sämtliche SS-Führer haben zur Kontrolle sofort, sofern sie einberufen oder aktive Führer der Waffen-SS sind, die derzeitige Dienstanschrift unmittelbar an das
SS-Personalhauptamt
Berlin-Charlottenburg 4
Wilmersdorferstr. 98/99
zu melden.
b. Jede Veränderung dieser Anschrift ist unverzüglich wie vor zu melden.
Die Meldung muß stets neben Namen und Vornamen - deutlich lesbar geschrieben - auch SS-Dienstgrad und SS-Nummer enthalten.

4. Unsinniges Schießen im Interessengebiet
Ich habe Veranlassung, nochmals darauf hinzuweisen, daß jedes unsinnige Schießen auf Wild und andere Dinge zu unterbleiben hat und strengstens verboten ist, da
a) dadurch Personen gefährdet werden,
b) Schießen auf Wild SS-gerichtlich als Wilderei geahndet wird,
c) Schießen ohne Befehl eine militärische Unmöglichkeit ist.
Verstöße gegen dieses Verbot werden in Zukunft schärfstens bestraft. Die Dienststellenleiter und Kompanieführer haben durch laufende Munitionskontrollen eine Überwachung des Munitionsbestandes durchzuführen. Bei Anforderungen von Munition ist in jedem Falle für die verschossene Munition belegter Nachweis zu führen und vorzulegen.

5. SS-schädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit
Wie ich erst jetzt erfahren habe, wurden 4 SS-Angehörige des Standortes Auschwitz, darunter 2 Unterführer - die Namen sind mir bekannt - am 9.1.44, 20.30 Uhr, mit Mädchen in den Abteilen 2. Klasse des abgestellten Wagenparkes des Bahnhofes Auschwitz durch die hiesige Bahnpolizei angetroffen. Auf Grund der Tatsache, daß diese vier SS-Angehörigen der Bahnpolizei anstandslos ihre Soldbücher zur Namensfeststellung vorzeigten und die verlangte Sicherheitsgebühr von RM 5,- sofort bezahlten, sehe ich dieses Mal von einer Bestrafung ab, betone aber gleichzeitig unter Hinweis auf den
Standortbefehl Nr. 8/44, Ziffer 4, vom 25.2.44, daß in Zukunft das Betreten der Bahnanlagen strengstens bestraft wird.

6. Abgabe von Ausweisen bei Versetzung etc.
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß bei Versetzungen, Entlassungen usw. Lagerausweise, Berechtigungsscheine und sonstige hier ausgestellte Ausweispapiere unter Vorlage des Laufzettels bei der Ausweisstelle der Kommandantur KL Auschwitz I abzugeben sind. Die Dienststellen und Einheiten überprüfen ihrerseits vor Aushändigung der Marschpapiere, ob die Ablieferung der Ausweispapiere auf dem Laufzettel ordnungsgemäß vermerkt ist.

7. Fotografieren im Lagerbereich
Ich weise letztmalig auf das bereits verschiedentlich erlassene Verbot hin, wonach jegliches Fotografieren im Lagerbereich verboten ist. Der Erkennungsdienst ist angewiesen, keine Privatbilder mehr anzufertigen mit Ausnahme der dienstlich notwendigen Paßbilder. Sofern von einzelnen SS-Angehörigen aus besonderen Gründen Bilder in geringer Anzahl und einfachster Ausfertigung gewünscht werden, ist ein diesbezgl. Gesuch hier vorzulegen.

8. Amtsgespräche und Feldapparate
Laut Verbot des Telegrafen-Bauamtes darf kein Amtsgespräch auf den lagereigenen Feldapparaten geführt werden, da die Reichspost die Feldleitungen aus technischen Gründen nicht übernimmt. Das Vermittlungspersonal ist entsprechend angewiesen und ich erwarte von allen SS-Angehörigen, daß hier keine Schwierigkeiten gemacht werden. Aus dringenden dienstlichen Gründen ist es jedoch erforderlich und wird hiermit genehmigt, daß eingehende Telegramme sofort telefonisch auch über die Feldapparate durchgegeben werden können. Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, daß zur schnellen und reibungslosen Herstellung der Verbindungen es unbedingt notwendig ist, daß beim Telefonieren innerhalb des Standortes nur die gewünschten Nummern und nicht Namen und Dienststellenbezeichnungen genannt werden.

9. Bestimmungen über Fernsprechanschlüsse und Zusatzeinrichtungen in Wohnungen von SS-Angehörigen und Gefolgschaftsmitgliedern für die Dauer des Krieges
Das OKW hat mit Schreiben Az. B 47 d WFSt/Stb/WNV/KF ie Kr. 62139 verfügt, daß für einen Nebenanschluß in einer Wohnung, der an die Vermittlungsstelle des KL Auschwitz angeschlossen ist und Gesprächsverbindungen in das öffentliche Netz technisch jederzeit möglich macht, der Reichskasse vom Nutznießer monatlich der Betrag von RM 4,00 zu zahlen ist. Die Gebühr ist bis zum 4. eines jeden Monates im voraus bei der Amtskasse einzuzahlen.

10. Verordnung von Zusatzverpflegung an SS-Angehörige, die in Ausübung ihres Dienstes infolge Umganges mit Giftstoffen oder infektiösem Material besonderer Gesundheitsschädigung ausgesetzt sind
Die Dienststellen und Einheiten melden jeweils bis zum 20. jeden Monates listenmäßig alle SS-Angehörigen, auch weibliche Gefolgschaftsmitglieder (Aufseherinnen), die auf Grund ihres Dienstes besonderer Gesundheitsschädigung ausgesetzt sind (Umgang mit Giftstoffen oder infektiösem Material) an die Dienststelle des SS-Standortarztes Auschwitz, Truppenarzt. Der Truppenarzt hat sich in jedem einzelnen Fall von der Notwendigkeit der Zusatzverpflegung zu überzeugen. Verordnung von Diätverpflegung und Zusatzverpflegung nach schweren Infektionskrankheiten usw. erfolgt nur im
einzelnen Fall nach vorheriger gründlicher Untersuchung durch den Truppenarzt.

11. Kleintierhaltung
Auf Grund eines Verbotes des Reichsbauernführers werden auf die abgegebenen Bestellungen Entenküken nicht geliefert. Außerdem sind die Landwirtschaftsbetriebe beim KL Auschwitz nicht in der Lage, Gänse- und Putenküken zu liefern. Die übrigen Bestellungen müssen zum Teil gekürzt ausgeführt werden (siehe Standortbefehl Nr. 8/44, Ziffer 8, vom 25.2.44).

12. Unterführerschulung
Am Freitag, 10. März 1944,20.00 Uhr, findet im kleinen Saal des Kameradschaftsheimes eine Schulung für Unterführer statt. Sämtliche Unterführer des Standortes Auschwitz haben daran teilzunehmen. Thema: ,,Gegen die Intellektuellen - für die Intelligenz“.

13. Verordnungsblatt der Waffen-SS
Auf Verordnungsblatt der Waffen-SS Nr. 3 vom 1.2.44 Ziffer 46, Abschnitt 2, .Urlaubsreisen der ausländischen Freiwilligen und ausländischen Gefolgschaftsmitglieder der Waffen-SS in deren Heimatstaat“,
Ziffer 51 .Schriftverkehr in Führerangelegenheiten“,
phantomZiffer55 SS,
Ziffer 57 .Heiratsgenehmigung",
Verordnungsblatt der Waffen-SS Nr. 4. vom 15.2.44
Ziffer 65 .Werterstattung bei verschuldetem Verlust reichseigener Bekleidung“,
Ziffer 66 .Durchführung der Kontrolle des Grenzübertritts von Angehörigen der
Wehrmacht und der Waffen-SS durch den VGAD (Zollgrenzschutz)",
Ziffer 67 .Beurlaubung nach Rumänien“,
Ziffer 70 .Briefverkehr ins Ausland“

wird besonders hingewiesen.

14. Unzulässige Urlaubs- und Dienstreisen
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, insbesondere von Wehrmachtdienststellen über unzulässige Beurlaubungen und Dienstreisen Waffen-SS-Angehöriger. Zumeist werden diese Reisen zum Zwecke der Warenbeschaffung (Getränke und Lebensmittel) für Führerheime usw. (in Auschwitz bisher nicht geschehen) unternommen. Dabei wird nicht nur gegen die bestehenden Urlaubsbestimmungen, sondern - bei Reisen in die besetzten Gebiete und in den Südostraum - häufig auch gegen die geltenden Devisenvorschriften verstoßen. Es ist eindeutig festgelegt, in welchen Fällen Urlaub zu gewähren ist. (Vergl. AHM vom 3.12.43, Ziff. 867). In Zukunft wird daher unnachsichtlich gegen diejenigen Einheitsführer und Dienststellenleiter vorgegangen werden, die weiterhin solche, oftmals auch als Dienstreisen getarnten Urlaubsreisen zulassen. In besonders kraßen oder Wiederholungsfällen wird Tatbericht wegen Wehrkraftzersetzung gegen die verantwortlichen Führer eingereicht.

15. Waffenrevision
Die bereits mit Standortbefehl Nr. 8/44 vom 25.2.44 angekündigte Waffenrevision wird voraussichtlich wie folgt durchgeführt:
14.3.44 vormittags: 3. Kompanie und Abt. W.u.G.: nachmittags: 2. Kompanie und SS-Standortvcrwaltung
15.3.44 vormittags: 1 , Kompanie und SS-Revier nachmittags: 4. Kompanie und Kommandantur I
16.3.44 vormittags: 2. Stabskompanie und Abt. Landwirtschaft: nachmittags: 7. Kompanie und Kommandantur II
17.3.44 vormittags: 8. Kompanie und DLM-GmbH: nachmittags: 1. Stabskompanie
18.3.44 vormittags: Wachkompanie Monowitz u. Kommandantur III: nachmittags: Hundestaffel.

16. Umzug der Unterkunftskammer
Wegen Umzug bleibt die Unterkunftskammer für jeden Dienstverkehr vom 6. bis einschließlich 12.3.1944 geschlossen. Wäschetausch findet erst am 13.3.44 statt.

17. Gestohlen
Am 5.3.44 wurden aus dem Garderoberaum des Kameradschaftsheimes folgende Gegenstände gestohlen:
1 Pistole ,,34 t" Kal. 9 mm
1 Führerkoppel mit Pistolentasche,
1 Pistole,
1 Paar Handschuhe,
1 Schirmmütze.
Ferner ist am 21.2.44 aus dem Fahrradständer am Haus der Waffen-SS das angeschlossene Dienstfahrrad Nr. 66 entwendet worden. Zweckdienliche Angaben sind an die Gerichtsabteilung bei der Kommandantur I zu richten.

18. Verloren - gefunden
Am 28.2.44 ging im Lagerbereich eine Armbanduhr verloren. Am 29.2.44 wurde auf dem Wege vom Schlagbaum an der Kiesgrube zur Kommandantur I eine braune Aktentasche mit Inhalt (1 Brief, 1 Zigarrentasche, 1 Packung Zigaretten, 1 Etui für Füllfederhalter und Bleistift) verloren.
Gefunden am 16.2.44 ein Pioniersturmabzeichen.
Die Gegenstände sind beim Stabsscharführer der Kommandantur I abzugeben bezw. abzuholen.

19. Ungültigkeitserklärung
Nachstehende Ausweise werden für ungültig erklärt:
Przibinda, Franz, geb. 1 1 .1 2.04 in Ruschau, beschäftigt bei Firma Huta AG - Armbinde Nr. 2230 am 29.1.44 verloren;
Gembala, Anton, geb. 15.1.20 in Lodygowitz, beschäftigt bei Firma Industriebau AG - Armbinde Nr. 4719 verloren;
Prokop, Jan geb. 27.1.23 in Tscheschtitz, beschäftigt bei Firma Industriebau AG - Ausweis Nr. 4597 am 16.2.44 verloren;
Dan ua, Vas/aw geb. 1 1.7.20 in Kolnetz, beschäftigt bei Firma Industriebau AG - Ausweis Nr. 4563 am 16.2.44 verloren.
Die Dienststellenleiter und die Ausweisstelle haben die Ausweisinhaber über die sorgfältige Aufbewahrung der Ausweise laufend zu belehren. Die ausl. Zivilarbeiter werde ich in Zukunft in solchen Fällen einige Zeit in Schutzhaft nehmen.

gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer

F.d.R.

Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant