Auschwitz, 22. Juli 1943

1. Haussammlung für das ,,Deutsche Rote Kreuz"
Anläßlich der Haussammlung für das .Deutsche Rote Kreuz“ am 1 1.7.43 wurde das erfreuliche Ergebnis von RM 9.216,86 erzielt. Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus.

2. Telefonanschluß der Waffenkammer KL Au.
Die Abteilung Waffen und Geräte ist ab sofort telefonisch, in besonderen Fällen auch des Nachts, zu erreichen.

3. Auftreten von SS-Angehörigen als Sachverständige vor Gericht
Alle dem Hauptamtschef SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Pohl unterstellten SS-Angehörigen dürfen als Sachverständige vor Gericht nur mit der persönlichen Genehmigung des Hauptamtschefs auftreten. Diese Genehmigung ist von Fall zu Fall einzuholen.

4. Abstellung von Fahrrädern vor dem SS-Reviergebäude
Ab sofort verbiete ich das Abstellen von Fahrrädern vor dem SS-Revier, und weise auf die Benutzung des Fahrradständers nördlich des SS-Reviers hin. Zuwiderhandelnde sind mir zur Bestrafung zu melden.

5. Betriebsstoffeinsparung
Zum Zwecke der Betriebsstoffeinsparung werden ab sofort im Standortbereich des KL Auschwitz für die kleinen und leichten Fahrzeuge (Simca und Motorräder) Tankausweiskarten von der Kommandantur ausgegeben. Mit diesen Tankausweiskarten ist der Inhaber des Fahrzeuges berechtigt, bei der Fahrbereitschaft des KL Auschwitz die für seine Fahnen erforderlichen Betriebsstoffmengen zu tanken. Mit der zugewiesenen Betriebsstoffmenge hat der betreffende Fahrzeuginhaber unbedingt auszukommen. Eine weitere erhöhte Zuteilung ist ausgeschlossen. Es liegt mithin im Interesse jedes Einzelnen, seine Fahrten auf das unbedingt notwendige Mindestmaß einzuschränken, um mit dem ihm zugewiesenen Betriebsstoff auszukommen. Tankausweiskarten, die für den betreffenden Monat nicht voll ausgenützt werden, d.h. also, wenn der Betreffende mit weniger Betriebsstoff auskommt, als ihm zugewiesen wurde, sind spätestens 3 Tage vor Ablauf des Monats der Kommandantur zurückzugeben, damit ihm der dadurch eingesparte Betriebsstoff für einen evtl. Mehrverbrauch im nächsten Monat gutgeschrieben werden kann. Die Tankausweiskarten sind erstmalig ab 30.7.43 bis
spätestens 17.00 Uhr auf der Kommandantur persönlich abzuholen. Eine Abholung durch Beauftragte ist nicht zulässig. Tankausweiskarten, die bis zu dem jeweils festgesetzten Termin nicht abgeholt werden, sind für den Betreffenden verfallen. Die
Tankausweiskarten sind nicht übertragbar.

6. Zusammenlegung von Fahrten
Zur Einsparung von Betriebsstoff sind die Fahrten zu den jeweiligen Außenkommandos nach Möglichkeit zusammenzulegen, d.h., daß z.B. bei einer Fahrt nach Golleschau sämtliche in einer Woche anfallenden und dort wahrzunehmenden Dienstgeschäfte der einzelnen Abteilungen und des Wachsturmbannes in einer Fahrt zu erledigen sind. Die betreffenden Abteilungen werden von der Kommandantur verständigt, daß an dem genannten Tage ein Fahrzeug zu dem Außenkommando fährt. Die Abteilungen verständigen von sich aus die Fahrbereitschaft, daß sie mit dem Fahrzeug noch Dienstgeschäfte auszuführen und Beiladungen mitzugeben haben. Hierbei ist die Abfahrtzeit und der Abfahrtsort sowohl von der Fahrbereitschaft, als auch von den an der Fahrt interessierten Abteilungen unbedingt einzuhalten. Hierunter fallen auch die sogenannten Kontrollfahrten durch die einzelnen Einheitsfahrer.

7. Unerlaubte Benutzung von Kraftfahrzeugen
Ich habe feststellen müssen, daß Fahrer zum Mittag- und Abendessen mit ihrem LKW oder PKW an dem Kameradschaftsheim und Fourierstube der Kommandantur Vorfahren und ihr Mittagessen dort einnehmen bezw. dort das Abendessen in Empfang nehmen. Diese Handlungsweise liegt bestimmt nicht im Interesse der allgemeinen Betriebsstoffeinsparung. Ich verbiete das hiermit und mache den Fahrdienstleiter persönlich dafür verantwortlich, daß diese Mißstände sofort abgestellt werden und künftig unterbleiben. Sollte ich Zuwiderhandlungen feststellen, so werde ich die Schuldigen exemplarisch bestrafen.

8. Abstellung von Motorrädern vor den Dienstgebäuden
Ich verbiete das Abstellen von Motorrädern vor den Dienstgebäuden. Bei Zuwiderhandlungen werde ich die betreffenden Motorräder einziehen lassen.

9. Schuhaustauschstelle für Kinder
Vom SS-Wirtschafts- Verwaltungshauptamt wurde für die hiesigen SS-Familien eine Austauschstelle für Kinderschuhe im hiesigen Standort genehmigt. Bei derselben können Kinderschuhe in kleineren Größen gegen größere Kinderschuhe eingetauscht werden. Voraussetzung ist selbstverständlich, daß sich die einzutauschenden Schuhe in einwandfreiem, gebrauchsfähigen Zustand befinden, da diesselben ebenfalls zum Austausch mit herangezogen werden. Annahme- und Ausgabezeiten sind Dienstag und Freitag jeder Woche von 10.00-12.00 Uhr im Zimmer 9 des Verwaltungsgebäudes.

10. Unterbringung von Luftkriegsbetroffenen
Auf Grund der Verordnung zur Wohnraumversorgung der luftkriegsbetroffenen Bevölkerung vom 2 1 .6.43 steht der Wohnraum den Personen zur Verfügung, die eine Abreisebescheinigung nach den Vorschriften des Reichsministers des Inneren über Umquartierung wegen Luftgefährdung und Fliegerschäden besitzen. Die Unterbringungsmöglichkeiten, Nebenwohnungen sowie Ausbauwohnungen sind im Bereich der Standortverwaltung jedoch nur im beschränkten Maße vorhanden. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, die an die Standortverwaltung eingereichten Gesuche um Unterbringung der Familie zu berücksichtigen. Gesuche ohne Beibringung der Bescheinigung werden an den Antragsteller zurückgesandt. Gesuche mit beigefügter Be-
scheinigung sind von den vorhandenen Wohnräumen abhängig. In Zukunft können derartige Gesuche nur noch nach den gesetzlichen Bestimmungen und vorhandenen Wohnräumen berücksichtigt werden.

11. Parole
Ab sofort ist allen SS-Angehörigen des SS-Standortes die jeweilige Parole bekanntzugeben. Über den Sinn und Geheimhaltung der Parole sind die SS-Angehörigen vom Einheitsführer eingehend zu belehren. Die Angehörigen des Kommandanturstabes lassen sich die Parole vor ihrem Ausgang aus dem Lager auf der Hauptwache bekanntgeben.

12. Aufenthaltsgenehmigungen
SS-Uscha. Helmuth Schild
Besuch der Ehefrau vom 23.7.-9.8.43
Wohnung: Haus 150 Unterkunft DAW.

SS-Uscha. Wilhelm Schmidt II
Besuch der Schwiegereltern bis auf weiteres.
Wohnung: Haus 50 bei Schmidt.

SS-Uscha
Bernhard Glaue
Besuch der Schwägerin mit Tochter vom 22.7.-30.7.43
Wohnung: Harmense bei Glaue.

SS-Ustuf. Reinhard Thomsen
Besuch der Schwägerin auf die Dauer von 14 Tagen
Wohnung: Lagerschule bei Thomsen

SS-Strm. Albert Wagner
Besuch der Ehefrau vom 22.7.-8.8.43.
Wohnung: Babitz Nr. 189 bei Loch

SS-Oscha.
Händler
Besuch der Schwester und des Schwiegervaters v. 18.7.43 bis auf weiteres
Wohnung: Haus Nr. 126 bei Händler

SS-Oscha.
Josef Klehr
Besuch der Ehefrau vom 22.7.-8.8.43
Wohnung: Neuberun bei Farn. Malisch.

SS-Ostuf. Dr. Heinz Thilo
Besuch der Ehefrau von Mitte Juli bis Ende August 1943
Wohnung: Ärztehaus.

SS-Hscha.
Robert Heider
Besuch der Tochter mit Kindern auf unbestimmte Zeit
Wohnung: Haus Heider.

13. Verloren
Im Lagerbereich wurde 1 Geldtasche mit Inhalt am 19.7.43 verloren. Der ehrliche Finder wird gebeten, dieselbe auf der Kommandantur beim Stabsscharführer abzugeben.
Am 2 1 .7.43 gegen 1 6.00 Uhr ging auf dem Wege von der Zentralbauleitung zur Kommandantur eine kleine viereckige goldene Damenarmbanduhr mit Doublee-Armband verloren.
Der Betreffende, der die Uhr gefunden hat und dabei beobachtet wurde, wie er sie einsteckte, wird aufgefordert, diese umgehend auf der Kommandantur Abt. Ia abzugeben.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant