Auschwitz, 27. Mai 1943

Abschießen von frei herum laufenden Hunden
1. Zur Verhütung und Einstellung von Seuchen befehle ich, daß von den eingesetzten Streifen jeder frei herumlaufende Hund zu erschießen ist.

2. Betreten der Stadt Auschwitz von Familienangehörigen
Es wird immer wieder festgestellt, daß Frauen und Kinder der hier wohnhaften SS-Angehörigen trotz des bestehenden Verbotes die Stadt Auschwitz betreten und dort in den Geschäften Lebensmittel einkaufen oder sonstige Einkäufe tätigen. Ich weise nochmals mit allem Nachdruck und im Interesse der Gesundheit darauf hin, daß ich es nicht wünsche, daß Frauen oder andere Familienangehörige die Stadt Auschwitz betreten, dort Einkäufe machen oder sonstige Besuche abstatten.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Standortältester

F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant