Auschwitz, 29. Mai 1943
1. Sammlung für das Rote Kreuz
Anläßlich der 2. Sammlung für das Rote Kreuz am 23.5.43 wurde das erfreuliche Ergebnis von RM 10.411,45 erzielt. Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus.
Die Ausbildungskompanie hat beim letzten Sammelergebnis den Betrag von RM 2.049,80 erzielt.
Dies entspricht einer Mehrleistung von beinahe 100% gegenüber dem letzten Ergebnis von RM 1041,-. Für diese vorbildliche Haltung dieser SS-Männer spreche ich hiermit jedem Einzelnen besonderen Dank und Anerkennung aus.
2. Anforderung von Kraftfahrzeugen
Ich weise nochmals darauf hin, daß Anforderungen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich einen Tag vorher an die Kommandantur einzureichen sind. Die Anträge sind von den betreffenden Abteilungsleitern auf unbedingte Notwendigkeit der Fahrt eingehend zu überprüfen.
3. Belobigung
Dem SS-Strm. Anton Skryczowski, 2. Komp. spreche ich für sein umsichtiges Handeln und Verhalten bei der Wiederergreifung eines flüchtig gegangenen Zigeunerhäftlings meinen Dank und meine Anerkennung aus. S. erhält von mir im Rahmen seines Heimaturlaubes einen zusätzlichen Urlaub von 3 Tagen.
4. Betreten der Schutzhaftlager durch Kinder von SS-Angehörigen
Ich verbiete, daß Kindern von SS-Angehörigen der Zutritt zu den einzelnen Schutzhaftlagern gestattet wird. Die Blockführer sind entsprechend zu belehren.
5. Betreten des Hauses der Waffen-SS am 31.5.43
Für sämtliche SS-Angehörigen des Standortes ist am Montag, den 3 1 .5.43, das Betreten des Hauses der Waffen-SS ab 18.00 Uhr verboten.
6. Kommandierungen von SS-Angehörigen
Kommandierungen von SS-Angehörigen sind nur über die Kommandantur schriftlich anzufordern. Es ist unzulässig, daß die Abteilungen oder sonstigen Dienststellen direkt mit dem SS-T-Sturmbann KL Au. in Verbindung treten.
7. Rundfunkempfang nach 22.00 Uhr
Sämtliche Radioapparate in den Unterkünften sind nach Durchgabe der 22.00 Uhr Nachrichten abzustellen.
8. Aufenthaltsgenehmigung
Nachstehenden SS-Angehörigen erteile ich die Genehmigung], ihre Frau bezw. Familie
nach hier kommen zu lassen:
SS-Rottf. Otto Jähne,
Besuch der Ehefrau vom 29.5.-9.6.43.
Wohnung: Haus Kluge.
SS-Uscha. Hermann v. Seggern ,
Besuch der Familie vom 1.-20.6.43.
Wohnung: Haus [R]ottf. Rummel.
SS-Uscha. Albert Zizmann,
Besuch der Familie vom 1.-14.6.43.
Wohnung: bei Postinspektor H[o]lm, Auschwitz-Bahnhof.
SS-Uscha. Fred Acker[m]ann,
Besuch des Vaters auf die Dauer von 14 Tagen.
Wohnung: Haus Nr. 132.
9. Führen von Kraftfahrzeugen
Ich weise darauf hin, daß das selbständige Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb des Interessengebietefs des KL Auschwitz nur den Fahrern gestattet ist, die im Besitz der hierzu erforderlichen Genehmigung des SS-WVHA sind. Zuwiderhandlungen werden SS-gerichtlich bestraft.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Standortältester
F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant