Auschwitz, 23. November 1941

1. Reichsführerbefehl
Ich habe im vorigen Jahr bereits gebeten, Glückwünsche zu Weihnachten und zum neuen Jahr zu unterlassen. In diesem Jahr gebe ich den ausdrücklichen Befehl, daß außer den persönlichen Weihnachts- und Neujahrswünschen, die in der Familie oder unter Freunden getauscht werden, Weihnachts- und Neujahrswünsche in der SS und Polizei zu unterbleiben haben. Ich selbst verschicke wie jedes Jahr mit der Julkerze an die SS-Männer einen gedruckten Glückwunsch. Ich nehme Beantwortung und Erwiderung der Wünsche als gegeben im voraus dankend an. Es ist im dritten Kriegsjahr nicht zu verantworten, daß die Zeit des Dankenden, seiner Mitarbeiter und der Post damit belastet wird. Jede Stunde unserer Tätigkeit hat nur einem Ziel zu dienen: dem Sieg.
gez. H. Himmler.

2. Anforderung von Häftlingskommandos
Es wird dringend darauf hingewiesen, daß Anforderungen von Häftlingskommandos nur über die dafür zuständige Dienststelle des Schutzhaftlagerführers »E" zu erfolgen haben. Diese Anforderungen sind bis spätestens 16.00 Uhr des vorhergehenden Tages dort einzureichen.

3. Postabholung
Es ist festgestellt worden, daß die Poststelle bereits um 9.00 Uhr von Postabholern belagert ist. Es wird hiermit angeordnet, daß die Kommandantur und der SS-T-Sturmbann die Post erst ab 1 1.00 Uhr geschlossen abholen.

4. Ausbildung und Einsatz der Truppenköche
Auszug aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS v. 15.11.41:
1. Mit sofortiger Wirkung werden alle Truppenköche, die durch die Lehrküchen Oranienburg und Dachau gelaufen sind, dem Verwaltungspersonal zugeteilt. Versetzungen und Beförderungen dieser Männer werden nach den Beförderungsbestimmungen der Waffen-SS künftig nur noch durch das Verwaltungsamt-SS vorgenommen. Die Vorschläge sind durch den Führer der zuständigen Verwaltung im Einverständnis mit dem Truppenführer, dem SS-Führungshauptamt - Amt IV - vorzulegen.
2. Die Ausbildung der Truppenköche erfolgt durch das Hauptamt Haushalt und Bauten, der Einsatz und die Überwachung durch das Verwaltungsamt-SS.
3. Im gleichen Verordnungsblatt veröffentlicht das Verwaltungsamt-SS eine Liste derjenigen Köche, die auf der Lehrküche Oranienburg ausgcbildet wurden und mit sofortiger Wirksamkeit, gemäß Ziffer 1 dieser Verfügung, dem Personal der Verwaltung zugeteilt werden.
Der Chef des Stabes
gez. /üttner
SS-Gruppenführcr und Generalleutnant der Waffen-SS.“

4. Auszug aus der Liste der SS-Angehörigen, die als Truppenköche in der Lehrküche Oranienburg bisher ausgebildet wurden und die Prüfung bestanden haben:
SS-Scharf.
Händler, Werner geb. 27.7.13 (KL Auschwitz)
SS-Strm.
Paschke Werner geb. 12.2.20 (KL Auschwitz)

5. Ernennungen
Bis zum 26.11.41, 16.00 Uhr, sind der Kommandantur Vorschläge für Ernennungen einzureichen.

6. Besuch des Stadttheaters Kattowitz
Es besteht Veranlassung, nochmals auf die Durchführung des Theaterbesuches am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag hinzuweisen. Die gesamte Organisation liegt in der Hand der Abteilung VI. Solange die Abteilung VI noch keine eigenen Diensträume besitzt, hat jeder Stabsangehörige, der an einem der genannten 3 Tage das Kattowitzer Theater besuchen will, einige Tage vorher sich namentlich bei dem SS-Sturmm. Krisnn (Standesamt) anzumelden. Am Tage der Vorstellung ist dann auf dem Standesamt ein Gutschein über eine Karte abzuholen, der an der Kasse des Stadttheaters gegen einen Platz eingetauscht wird. Mit der Theaterkasse ist eine Vereinbarung getroffen, die es der Abt. VI mit absoluter Sicherheit ermöglicht, eine Kontrolle auszuüben, ob der Platz auch tatsächlich abgeholt und besetzt worden ist. Wer hinfort eine Karte bestellt und diese nicht abholt, hat den vollen Preis des Platzes der Abt. VI zu erlegen, außerdem wird der Betreffende nie mehr eine Theaterkarte erhalten. Diejenigen aber, die sich auf Grund einer bestellten Theaterkarte Urlaub nach Kattowitz verschaffen und die Vorstellung nicht besuchen, werden namentlich dem Adjutanten gemeldet.
Von den ersten 4 Wachkompanien erhält jede pro Woche 6 Karten (je 2 für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag). Die 6 Gutscheine werden den Kompanien über den SS-T-Sturmbann Montags zugestellt. Für die Durchführung des Besuches sorgen die Stabsscharführer. Wird von den Angehörigen der Wachkompanien, die dazu bestimmt sind, die Vorstellung nicht besucht, ergeht Meldung an den Führer des SS-T-Sturmbannes.

7. Berufsfortbildungskurse
Ab 23. November beginnen die berufsfortbildenden Lehrgänge für aktive Unterführer und Männer in Deutsch und Rechnen. Für Unterführer jeweils Mittwoch von 7-8 Uhr, für Männer jeweils Freitag von 7-8 Uhr. Der Unterricht ist Dienst. Die Kurse hält der Leiter der Abteilung VI.

8. Lehrgang in Reichskurzschrift
Ab sofort beginnen die Lehrgänge in Reichskurzschrift. Sie finden für Angehörige des Kommandanturstabes und der 1. u. 2./SS-T-Sturmbann[e] jeweils Montag 19- 20.00, Uhr für Angehörige der 3. u. 4./SS-T-Sturmbanne jeweils Donnerstag von 19-20.00 Uhr im Speisesaal der Kommandantur statt. Leiter beider Lehrgänge ist vorläufig SS-Uscha. Lindemann. Wer sich für die Lehrgänge gemeldet hat, ist auch verpflichtet, sie zu besuchen. Neuanmeldungen werden bei Beginn der ersten Stunde noch entgegengenommen.

9. Vertretung des Lagerkommandanten
Um irgendwelchen Mißverständnissen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, daß ein Vertreter des Lagerkommandanten nur in dem Fall existiert, wenn der Kommandant infolge längerer Abwesenheit das Lager lt. Übergabeverhandlung an einem von ihm zu bestimmenden Vertreter übergibt.
Ständiger Vertreter im Amt ist und bleibt jedoch der Adjutant. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß beide Führer vom Dienst, also der übergebende und der übernehmende, täglich um 11.30 Uhr sich zum Parolenempfang und zwecks Meldung über besondere Vorkommnisse beim Adjutanten zu melden haben.

10. Verloren
Im Laufe der letzten Woche gingen innerhalb des Lagerbereiches ein Verwundetenabzeichen in Schwarz und eine Schirmmütze verloren. Wenn diese Gegenstände gefunden werden, sind sie auf der Kommandantur abzugeben.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant