Auschwitz, 30. September 1942

1. Benutzung der Bahnhofstraße durch Häftlingskommandos
Ich mache alle am Arbeitseinsatz der Häftlinge beteiligten Dienststellen darauf aufmerksam, daß die Benutzung der Bahnhofsstraße für Häftlingskommandos grundsätzlich verboten ist. Trotz früher ergangener entsprechender Befehle wird immer wieder das Gegenteil festgestellt. Bei weiteren Verstößen gegen diesen Befehl werde ich mit scharfen Strafen eingreifen.

2. Befahren und Bereiten neugebauter Weichseldämme
Es wird in der Weichselniederung am Deich- und Dammbau innerhalb des Interessengebietes seit langer Zeit energisch gearbeitet. In letzter Zeit ist vielfach festgestellt worden, daß neugebauten Deiche und Dämme sowohl von Fahrzeugen befahren als auch von Reitern benutzt werden. Hierdurch wird die noch nicht gebundene und verwachsene Decke der Dämme und Deiche vorzeitig zerstört und es entstehen bei Hochwasser Gefahrenmomente. Ich verbiete nachdrücklichst das Bereiten und Befahren der Weichseldämme und -deiche und werde bei gegenteiligen Feststellungen die betreffenden Schuldigen, die gegen diesen Befehl verstoßen, bestrafen lassen.

3. Ablösung der Putzer-Ordonnanzen
Infolge der immer größer auftretenden Schwierigkeiten der Gestellung genügender Posten für die Arbeitskommandos usw. sehe ich mich genötigt anzuordnen, daß sämtliche Putzer von Führern und Unterführern, die, wie ich feststelle zum Teil ganztägig beschäftigt werden, zum Teil auch in Privathaushalten, mit sofortiger Wirkung abzulösen sind. Die bisher ausschließlich als Putzer tätigen SS-Angehörigen sind sofort zum Wachdienst einzusetzen, bzw. bei tatsächlich vorhandener Wachdienstuntauglichkeit auf den Dienststellen als Schreiber, Ordonnanzen usw. einzuweisen, um von den
Dienststellen wachdienstfähige Männer dafür zum Wachdienst abstellen zu können. Ich habe in weitgehendster Weise genehmigt, daß Haushilfen in erforderlichen Fällen durch Bibelforscherinnen zur Verfügung gestellt werden. Über dies hinaus ist es aber gänzlich unmöglich, außerdem noch z.T. SS-Angehörige in den Privatunterkünften zu beschäftigen. Wenn irgendwelche Besorgungen für Führer und in Frage kommende Unterführer notwendig sind, wie Instandsetzung von Uniformen, Schuhzeug usw., wofür Botengänge erforderlich sind, so bin ich selbstverständlich einverstanden, wenn dafür
SS-Männer von den Dienststellen vorübergehend Verwendung finden. Sämtliche Einheiten melden bis zum 2.10.42, 12.00 Uhr, die Kompanien über den SS-T-Sturmbann, der Kommandantur, daß diese Anordnung durchgeführt ist, und in welchem Umfange SS-Angehörige für den Wachdienst freigeworden sind. Sämtliche Einheiten überprüfen nochmals die sparsamste Besetzung sämtlicher Funktionen, wie Fourier, Rechnungsführer, Schreiber, Waffen- u. Kammerwart usw. Alle diese Stellen dürfen bei der schwierigen Lage nur einfach besetzt sein. Die Einheitsführer achten darauf, daß die noch in den Schreibstuben und Dienststellen beschäftigten Männer sich untereinander mit ihren Arbeitsbereichen bekanntmachen, um bei Ausfällen die Arbeit des anderen mit übernehmen zu können, bis eine neue Kraft eingearbeitet ist. Die zahlenmäßige Einsparung durch nochmalige Überprüfung des jeweiligen Einheitsarbeitsstabes ist ebenfalls bis zum 2.10.42, 12.00 Uhr, an die Kommandantur zu melden.

4. Gefunden - verloren
Im Lagerbereich wurden folgende Gegenstände gefunden:
1 Geldbörse mit Inhalt
1 Ordensschnalle mit div. Auszeichnungen

Verloren:
1 Fernglas Nr. 12524/12 wurde im Bereich der [sic] 3,/SS-T-Sturmbann verloren, dasselbe ist bei Aufindung auf der Kommandantur abzugeben.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
a.B. [Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant