Auschwitz, 25. September 1942

1. Sammlungen für das Deutsche Rote Kreuz und Kriegswinterhilfswerk
Das Gesamtergebnis der Haussammlungen für das Deutsche Rote Kreuz in den Monaten April, Mai, Juni, Juli und August 1942 beträgt RM 12.503,21.
Anläßlich der 1. Opfersonntag-Sammlung für das Kriegs-WHW am 6.9.42 wurden RM 3.301,55 und bei der 1. Reichsstraßensammlung am 19./20.9.42 RM 1.878,12 gesammelt.
Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus, besonders den Angehörigen der 3./SS-T-Stuba., die bei der letztgenannten Sammlung das hervorragende Ergebnis von RM 429,25 erzielten.

2. Verkaufszeiten im Haus 7
Ab sofort sind für das Haus 7 folgende Verkaufszeiten festgesetzt worden, die genau einzuhalten sind:
8-12 Uhr für die SS-Familienangehörigen
12-13 Uhr für die SS-Truppenangehörigen
15- 16 Uhr für die SS-Familienangehörigen
16- 17 Uhr für die deutschen Zivilangestellten u. Arbeiter
17- 18 Uhr für die SS-Truppenangehörigen.

3. Abfindung bei Dienstreisen und Kommandos
Bei der Prüfung der eingereichten Reisekostenrechnungen wurde festgestellt, daß bei Dienstreisen und Kommandos im Truppendienst Truppenverpflegung und amtliche Unterkunft nur in den seltensten Fällen in Anspruch genommen werden, obwohl eine solche Inanspruchnahme durchaus möglich war. Es wird daher angeordnet, daß künftig amtliche Unterkunft auf jeden Fall und Truppenverpflegung in den Fällen, wo es möglich ist, in Anspruch zu nehmen ist. Sollte die Möglichkeit einer solchen Inanspruchnahme nicht bestehen, so ist nachstehende Bescheinigung der Reisekostenrechnung beizufügen:

Bescheinigung.
Es wird hiermit bescheinigt, daß dem SS-... für die Zeit vom ... bis ... keine amtliche Unterkunft zur Verfügung gestellt werden konnte. Unterkunft wurde auf eigene Kosten beschafft. Die Teilnahme an der Truppenverpflegung während dieser Zeit war - nicht - möglich.
Ortskommandantur
Die Bescheinigungen sind als Vordrucke bei der Verwaltung vorrätig u. können bei Bedarf abgeholt werden.

4. Gefundene Wertgegenstände von Häftlingen. In Zukunft sind sämtliche gefundenen Gelder, Wertgegenstände und Effekten von Häftlingen nicht mehr auf Umwegen, sondern direkt an die Gef.Eig.Verwaltung abzuliefern.

5. Waffen und Geräte der Arrestanten
Sämtliche Waffen u. Geräte von Arrestanten sind zur Aufbewahrung dem zuständigen Waffenwart zu übergeben, da es vorgekommen ist, daß bei längerem Arrest Waffen und Geräte in Verlust gerieten. Weiter sind auf der Waffenkammer die Pistolen der Arrestanten abzugeben, da diese für den Dienstgebrauch anderweitig dringend benötigt werden.

6. Entwesung der Schmutzwäsche
Die Furiere haben ab sofort die am Ende jeder Woche eingesammelte Schmutzwäsche im Block 3a im Schutzhaftlager zu entwesen und erst danach zur Reinigung bei der Wäscherei abzuliefern.

7. Milchverwendung
Laut Mitteilung des SS-Standortarztes sind zum Teil in SS-Familien Erkrankungen durch den Genuß ungekochter Milch vorgekommen. Es wird dringend empfohlen, Milch nur in abgekochtem Zustande zu genießen. Für Kantinenbetriebe des Standortes und außerdem für das Haus der Waffen-SS sowie Führerheim wird hiermit die Verabreichung ungekochter Milch verboten. Diese darf nur in abgekochtem Zustande abgegeben werden.

8. Gefunden
Im Lagerbereich wurden folgende Gegenstände gefunden:
2 Geldbeträge,
1 Armbanduhr,
3 Ringe,
die auf der Kommandantur abgeholt werden können.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant