29.04.1945

Mein privates Testament.

Da ich in den Jahren des Kampfes glaubte, es nicht verantworten zu können, eine
Ehe zu gründen, habe ich mich nunmehr vor Beendigung dieser irdischen Laufbahn
entschlossen, jenes Mädchen zur Frau zu nehmen, das nach langen Jahren
treuer Freundschaft aus freiem Willen in die schon fast belagerte Stadt hereinkam,
um ihr Schicksal mit dem meinen zu teilen. Sie geht auf ihren Wunsch als meine
Gattin mit mir in den Tod. Er wird uns das ersetzen, was meine Arbeit im Dienst
meines Volkes uns beiden raubte.

Was ich besitze, gehört - soweit es überhaupt von Wert ist - der Partei. Sollte
diese nicht mehr existieren, dem Staat, sollte auch der Staat vernichtet werden,
ist eine weitere Entscheidung von mir nicht mehr notwendig.

Ich habe meine Gemälde in den von mir im Laufe der Jahre angekauften
Sammlungen niemals für private Zwecke, sondern stets nur für den Ausbau einer
Galerie in meiner Heimatstadt Linz a. d. Donau gesammelt.

Dass dieses Vermächtnis vollzogen wird, wäre mein herzlichster Wunsch.
Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich meinen treuesten Parteigenossen
Martin Bormann.

Er ist berechtigt, alle Entscheidungen endgültig und rechtsgültig zu treffen.
Es ist ihm gestattet, alles das, was persönlichen Erinnerungswert besitzt,
oder zur Erhaltung eines kleinen bürgerlichen Lebens notwendig ist,
meinen Geschwistern abzutrennen, ebenso vor allem der Mutter meiner Frau
und meinen, ihm genau bekannten treuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
an der Spitze meinen alten Sekretären, Sekretärinnen, Frau Winter, usw.,
die mich jahrelang durch ihre Arbeit unterstützten.

Ich selbst und meine Gattin wählen, um der Schande des Absetzens oder
der Kapitulation zu entgehen, den Tod. Es ist unser Wille, sofort an der Stelle
verbrannt zu werden, an der ich den größten Teil meiner täglichen Arbeit im
Laufe eines zwölfjährigen Dienstes an meinem Volke geleistet habe.

Gegeben zu Berlin, den 29. April 1945, 4:00 Uhr