SS-Unterscharführer

* 08.01.1905 in Neundorf bei Bernburg

Beruf: Dreher

In den 1920er Jahren arbeitete er als Hilfsarbeiter, unter anderem beim Werkschutz in den Walther-Werken in Zella-Mehlis. Vom Roten Frontkämpferbund und der KPD trat er zur SPD über, die er im März 1933 verließ

1933
Eintritt in die SS

1937
Eintritt in die NSDAP

Nach seiner freiwilligen Meldung zur Waffen-SS im April 1941 erhielt er eine militärische Grundausbildung und wurde im Wachbataillon des KZ
Sachsenhausen eingesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen führten zu seiner Versetzung ins KZ Neuengamme, wo er zunächst im Telefondienst tätig war.
Nach der Beförderung zum Unterscharführer Ende 1943 wurde Walter Kümmel Blockführer.

Im Februar 1944 stieg er zum 2. Rapportführer auf und wurde Leiter eines Bombensuchkommandos mit Häftlingen des KZ Neuengamme in Kiel. Im Spätsommer 1944 übernahm er die Leitung der
Frauenaußenlager Wedel (bis Ende September 1944) und Hamburg-Eidelstedt (bis zum Ende des Krieges). Ihm wurde später zur Last gelegt, im Außenlager Eidelstedt die Ermordung zweier Neugeborener veranlasst zu haben.

nach 1945
Kurz nach dem Einmarsch der britischen Truppen in Hamburg wurde Walter Kümmel verhaftet und 1946 wegen Tötung und Misshandlung von alliierten Staatsangehörigen im KZ Neuengamme vor einem britischen Militärgericht angeklagt und zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Tätigkeit in den Außenlagern Wedel und Eidelstedt war nicht Gegenstand der Verhandlungen. In der Haft machte Walter Kümmel eine Umschulung zum Schneider. Am 26. Februar 1952 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen. 1953 wurde ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Lübeck wegen Verbrechen im Bombensuchkommando Kiel 1944 nach kurzer Zeit wieder eingestellt. 1971 stellte die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Kümmel nach kurzer Zeit wieder ein – ihm war die Verantwortung für die Ermordung zweier Neugeborener im Frauenaußenlager Eidelstedt zur Last gelegt worden. Erst nach breitem öffentlichen Druck erhob die Staatsanwaltschaft in Hamburg 1980 Anklage gegen Walter Kümmel. 1982 wurde er freigesprochen, da seine Beteiligung an der Tötung der Neugeborenen nur als Beihilfe zum Mord gewertet wurde und Kümmel keine niedrigen Beweggründe nachgewiesen werden konnten, das Delikt war somit seit 1960 verjährt.

Bericht, 13.09.1945
Ewald Gondzi
Kümmel war schon als Blockführer im Stammlager ein brutaler Schläger. Fand er bei einem Häftling ein Handtuch, das der Häftling aufs Kommando mitnahm, damit es ihm nicht gestohlen wurde, schlug Kümmel ihn unmenschlich, stellte ihn ohne Essen abends ans Tor, machte eine Meldung, worauf der 25 Schläge bekam. Es gab keinen Tag, wo er keinen Häftling geschlagen hatte.

Aussage Kümmel Walter
„Für mich ist die Sache erledigt!“
Ich habe doch gewusst, dass es mal so kommt. Es war ein Geheimbefehl, dass wir die Kinder umbringen mussten. Es ist schade, dass wir das alles verbrennen mussten. Es kam ein Geheimbefehl von Neuengamme, alle Geheimschriften zu vernichten. In der Gefangenschaft, die wollten ja alle Schuld abwälzen, da hab ich so oft daran gedacht, hättest du bloß die Geheimbefehle in die Tasche gesteckt, dann hättest du sie dem Engländer vielleicht mal zeigen können. Dann hätten die vielleicht mal ein Bild gekriegt, unter welchem Druck wir gestanden haben.
Ich hab geschlafen die Nacht, wo das Kind geboren wurde. Auch bei dem ersten. Ich weiß da nichts von.
Dann kam die Rapportführerin, sagte zu mir: Die – sie nannte sie auch mit Namen – ist heute entbunden worden. Weiß nicht, ob es nen Junge oder nen Mädchen war oder was. Is’ aber tot, sagt sie. Ich jedenfalls war bei der Geburt überhaupt nicht dabei.
Ich habe da ja angefragt auf dem Stützpunkt: „Was soll denn jetzt mit dem toten Kind hier geschehen?“ – „Ja, der Kemmerich kommt und holt das.“ Ich kann nicht wissen, was er damit gemacht hat. Die haben ja auch große Öfen gehabt in der Spaldingstraße, vielleicht haben die es da verbrannt. Der hat jedenfalls einen Karton verlangt aus der Küche, einen Margarinekarton, hat den unter den Arm geklemmt und ist damit weggegangen.

26.02.1952
Kümmel wurde am 26. Februar 1952 vorzeitig aus dem Kriegsverbrechergefängnis Werl entlassen

1970
Gegen Kümmel wurde 1970 erneut ermittelt, die Staatsanwaltschaft Hamburg nahm an, er habe im KZ-Außenlager Hamburg-Eidelstedt als Lagerleiter zwei Säuglinge ermordet.[28] Der Prozess wurde 1982 erneut aufgerollt und Kümmel wegen dreifachen Mordes angeklagt. Ihm wurde die Ermordung der zwei Säuglinge sowie einer jungen tuberkulosekranken Ungarin vorgeworfen. In zwei Fällen wurde Kümmel freigesprochen, im Fall eines der ermordeten Säuglinge sah das Gericht Kümmels Beihilfe zum Mord als erwiesen an. Das Verfahren wurde jedoch gemäß Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) aufgrund von Verjährung eingestellt.

17.08.1982
Vom Vorwurf der Tötung einer tuberkulosekranken Frau muß der ehemalige SS-Unterscharführer Walter Kümmel (77) nach Auffassung seines Verteidigers, Jürgen Rieger freigesprochen werden. Kümmel, der in den Jahren 1944 und 1945 zeitweilig Kommandoführer der Außenstelle Eidelstedt des ehemakgen Konzentrationslagers Neuengamme war, steht seit März dieses Jahres vor Gericht. Die Anklage wirft ihm zudem noch die Tötung zweier Neugeborener vor.
Rieger hat die von der Staatsanwaltschaft als erwiesen angesehene Beihilfe zum Mord als unhaltbar bezeichnet und in seinem Plädoyer erklärt: "Wenn man die Tuberkulosekranke hätte töten wollen, hätte man sie nach Neuengamme gebracht, wo das unter Ausschluß der Öffentlichkeit hätte geschehen können." Die Zeugenaussagen bezeichnete Rieger samt und sonders als "widersprüchlich", die "keinerlei realen Kern" hätten. Am morgigen Mittwoch will der Anwalt sein Plädoyer fortsetzen. Der Staatsanwalt hatte für den einstigen SS-Unterscharführer wegen der drei Tötungsdelikte eine Gesamtstrafe von sechs Jahren Freiheitsentzug gefordert.