SS-Obersturmführer

Gasthaus zum Pflug

* 19.01.1890 in Rottweil
1966 vom Amtsgericht Rottweil für Tod erklärt

letzter bekannter Wohnort: Rottweil Hauptstraße 57

Vater: Heussler August
Lokomotivführer
Mutter: Heussler Sofie
Hausfrau

Herbst 1909
Abitur am Gymnasium in Rottweil

Studium der klassischen Philologie in Tübingen, Berlin und München

1914
Kriegsfreiwilliger

Oktober 1914
wegen Krankheit entlassen

Lehrer an der Realschule in Rottweil

August 1915 - Dezember 1918
Kriegsfreiwilliger in einem Infanteriebataillon (als Leutnant der Reserve entlassen)

Angestellter der Darmstädter Bank für Handel und Industrie

15.05.1922
Am 15. Mai 1922 heiratet Paul Heussler die 1894 in Ludwigsburg geborene Sofie Schneider. (Tochter von August und Dorothea Schneider.)

1922
Paul Heussler u. seine Frau übernehmen nach dem Tod August Schneider das Gasthaus zum Pflug in Rottweil

1924 - 1929
Angehöriger des paramilitärischen u. republikfeindlichen Freikorps „Damm“

Das Ehepaar tritt aus der katholischen bzw. evangelischen Kirche aus und bezeichnet sich fortan als gottgläubig

1929
das Gasthaus zum "Pflug“ wird zum offiziellen NSDAP-Lokal
(die Kreisleitung und die Ortsgruppe der Partei richten ein Geschäftszimmer im Gasthaus ein)

1930 - 1931
Mitglied in der SA (ab Dezember 1931 Führer des Rottweiler SA-Sturms)

1930
Eintritt in die NSDAP (Mitglieds Nu. 371 798)

05.03.1930
Geburt des gemeinsamen Sohn Heinz

Dezember 1930 (Weihnachten)
der SA-Sturm Rottweil weiht seine erste Fahne im Gasthaus zum "Pflug“

1936
Paul und Sofie Heussler vepachten das „Gasthaus zum Pflug“.
In Sofie Heusslers Händen verbleibt die Vermietung der Zimmer im dortigen Haus

01.04.1936
Paul Heussler wird als Werkschutzbeamter bei der zur I.G. Farben gehörenden
Rottweiler Pulverfabrik eingestellt u. wird später zum Werkschutzleiter.
In der NSDAP ist er ehrenamtlich als Blockleiter engagiert.

16.06.1936
Paul Heussler wird aus der SS entlassen
er „den Anforderungen nicht genügt“ (Personalakte)

01.04.1937
Heussler stellt ein Gnadengesuch mit der Bitte um Wiederaufnahme in die SS

20.02.1938
Wiederaufnahme (Gnadengesuch) in die SS (Mitglieds Nu. 27 301)
Führer der 65. SS-Standarte in Rottweil

1938
Beförderung zum SS-Untersturmführer
(anlässlich Adolf Hitlers Geburtstag)

10.11.1938
Am 10. November 1938 zerstören SA-Männer jüdische Einrichtungen und die Synagoge in Rottweil. Daran beteiligt sind der SA-Adjutant Walter Schmid und der SA-Sturmbannführer Alfons Wagner aus Rottweil sowie Christian Ade aus Altoberndorf. Paul Heussler ist ihr Anführer.
(Nach mündlichen Berichten drangen am Abend des 10. November 1938 SA-Männer aus Rottweil und Schwenningen in die Synagoge ein, warfen ihre Einrichtung und die Kultgegenstände auf die Straße und verbrannten sie an der Ecke beim Konvikt… Die Nachbarn wurden in ihre Häuser gewiesen.
Nachdem die NSDAP zuvor ihren Kreistag in Schwenningen veranstaltete und analog zu den Vorgängen andernorts, dürfte das Vorgehen gegen die Rottweiler Synaoge in Schwenningen abgesprochen worden sein. Die örtliche Verantwortlichkeit lag mit einiger Sicherheit bei Kreisleiter Dr. Fritz Arnold, der Rottweiler Ortsgruppenleitung und dem SA-Sturm II/126)


01.05.1940
Beförderung zum SS-Oberscharführer

03.05.1940
Übernahme in die Waffen-SS

01.09.1941
Beförderung zum SS-Untersturmführer

Versetzung zur SS-Flakabteilung Ost

1942
Lehrgang für den Heereshundedienst an der Heeresschule für Hunde- und Brieftaubendienst im brandenburgischen Sperenberg

1942
Angehöriger im Wachbataillon und Führer der Hundestaffel im KL
Sachsenhausen

30.01.1943
Beförderung zum SS-Obersturmführer d.R. Waffen-SS

ab 02.06.1944
Angehöriger im Wachbataillon im Kl
Ravensbrück

Sommer 1944
Kommandant im Kl Lager Barth
(Heussler ist sowohl für das Männer- als auch das Frauenlager zuständig.)

30.04.1945
das Lager Barth wird aufgelöst, die Häftlinge auf den Todesmarsch in Richtung der westlich gelegenen Stadt Rostock getrieben.
Paul Heussler soll das Lager mit dem Auto verlassen haben. Er gilt seitdem als verschollen. In Barth und unter ehemaligen Häftlingen geht später das Gerücht um, Heussler habe sich während der Evakuierung des Lagers erschossen.

1946
die Staatsanwaltschaft Rottweil ermittelt wegen der Zerstörungen in der Pogromnacht in Rottweil, Oberndorf am Neckar, Baisingen, Mühringen, Rexingen und Horb.
Als Tatbeteiligte an der Zerstörung der Synagoge in Rottweil werden Paul Heussler, Alfons Wagner, Walter Schmid (in Russland gefallen) und Christian Ade festgestellt. Allerdings kann keiner der mutmaßlichen Täter vernommen werden. Wagner ist gefallen, Heussler und
Schmid werden vermisst. Über Christian Ades Verbleib ist nichts bekannt.

Februar 1950
Tagung der Spruchkammer des Staatskommissariats für die politische Säuberung des Landes Württemberg-Hohenzollern. Es soll über die Sperrung des Vermögens von Paul und Sofie Heussler und über die Gewährung von Versorgungsbezügen an die Familie entschieden werden.
Die Vermögenssperre war am 29. Mai 1946 auf Grund der achten Durchführungsverordnung über die Blockierung von Vermögen für alle Personen verhängt worden, die zur Gruppe der Hauptschuldigen oder Belasteten während der Zeit des Nationalsozialismus gehörten. Eine Aufhebung der Sperre ist erst möglich, wenn eine Spruchkammer darüber befunden hat, ob die Betroffenen hauptschuldig oder belastet sind. Da Paul Heussler nach wie vor vermisst wird, kann über seine endgültige Entnazifi zierung noch nicht entschieden werden. Eine vorläufige Einstufung ist jedoch möglich. Die Spruchkammer gibt das Vermögen und das Recht auf Versorgungsbezüge frei. In der Begründung dazu werden drei ehemalige Häftlinge des KZ
Sachsenhausen und der Betriebsrat der ehemaligen Pulverfabrik Rottweil genannt, die Heussler korrektes Verhalten bescheinigen. Weder sein Einsatz im Außenlager Barth noch sein Engagement für die NSDAP scheinen der Spruchkammer bekannt gewesen zu sein. Stattdessen entlasten ihn die SPD-Ortsgruppe Rottweil und der
Gemeinderat. So urteilt die Spruchkammer schließlich: „Bei dieser Sachlage war festzustellen, dass der Betroffene, der sich durch seinen frühzeitigen Eintritt in die SS und seine Tätigkeit am KZ Oranienburg als erklärter Anhänger der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bekannt hat, einer milderen Beurteilung würdig erscheint und nicht in die Gruppe der Hauptschuldigen oder die der Belasteten einzustufen ist.“

1966 vom Amtsgericht Rottweil für Tod erklärt