SS-Führer und SS-Musikführer

a) Höchstalter: 25 Jahre, Mindestalter: 20 Jahre.

Bedingung: Mindestgröße 1,74 m, gute musikalische Begabung und Vorbildung, gute Allgemeinbildung.

Schriftliche Verpflichtung im Falle des Bestehens der Abschlußprüfung am Konservatorium in Berlin über das 12. Dienstjahr hinaus auf unbegrenzte Zeit zu allen Dienstleistungen in der Waffen-SS nach den für die Waffen-SS gültigen Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen;

b) Militärische Ausbildung:
3 Monate Rekrutenausbildung,
21 Monate Dienst in einem Musikkorps (Orchesterpraxis).
Weitere militärische Ausbildung während des Studiums am Konservatorium, und zwar:
nach der 1. Zwischenprüfung: Unterführerlehrgang,
nach der 2. Zwischenprüfung: Sonderlehrgang für SS-Führerbewer

c) Fachausbildung:
Nach beendigtem Dienst im Musikkorps Aufnahmeprüfung am Konservatorium. Der Meldung zur Aufnahme sind beizufügen:

a) Truppenstammrollenauszug,

b) Beurteilung durch den Kommandeur,

c) Zeugnis des Musikführers über die musikalische Befähigung des Bewerbers sowie sein Klavierspiel und seine Kenntnisse in der Harmonielehre,

d) Angabe des Haupt- und Nebeninstrumentes,

e) Beglaubigte Abschrift des letzten Schulentlassungszeugnisses und des Zeugnisses des letzten Lehrherrn,

f) Verzeichnis der Musikstücke (Etüden, Solostücke usw.), auf die sich der Bewerber so vorbereitet hat, daß sie zum Vorspiel vor der Aufnahmekommission gewählt werden können, unter Angabe des Instrumentes.
6 Semester Kapellmeisterstudium am Konservatorium. Berlin.

Prüfungen:
Die 1. Zwischenprüfung erfolgt im Anschluß an das 1. Semester. Sie entscheidet über die endgültige Zulassung des, Bewerbers zum Studium.
Die 2. Zwischenprüfung erfolgt nach Beendigung des 5. Semesters und entscheidet über die Zulassung zur Abschlußprüfung.

Abschlußprüfung:

Das Studium am Konservatorium wird mit einer musikalischen und militärischen Abschlußprüfung beendet;

d) Beförderungsmöglichkeit:
nach dem 9. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,
nach bestandener Aufnahmeprüfung zum SS-Unterscharführer,
nach bestandener Abschlußprüfung des Unterführerlehrganges zum SS-Oberscharführer,
nach bestandener Abschlußprüfung des Sonderlehrganges zum SS-Hauptscharführer,
nach bestandener Abschlußprüfung am Konservatorium zum SS-Untersturmführer und Ernennung zum Musikführer der Waffen-SS.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung;

e) Verwendung:
Bis zur Übernahme eines Musikkorps werden die Musikführer als Erzieher und Zugfährer an eine Musikschule der Waffen-SS kommandiert.