SS-Führer und SS-Apotheker d. R.
a) Zugelassen für diese Laufbahn sind Apotheker mit abgeschlossener Fachausbildung;
b) Militärische Ausbildung:
Die Bewerber nehmen nach einer Rekrutenausbildung an einem 4wöchigen. Sanitäts-Führeranwärter-Lehrgang teil. Im Anschluß hieran erfolgt eine mindestens 4monatige Verwendung als Apotheker bei der Feldtruppe;
c) Beförderungsmöglichkeit:
nach der Rekrutenausbildung zum SS-Oberscharführer,
nach bestandenem Sanitäts-Führeranwärter-Lehrgang (im 4. Ausbildungsmonat) zum SS-Hauptscharführer und RFA.,
nach 4monatiger Verwendung als Apotheker bei der Feldtruppe zum SS-Untersturmführer,
nach einem weiteren Jahr zum SS-Obersturmführer,
nach weiteren 1,5 Jahren zum SS-Hauptsturmführer.
Vorstehende Fristen können bei älteren Reservisten bei entsprechender Eignung und Bewährung verkürzt werden.