SS-Führer und SS-Zahnarzt d. B.
a) Zugelassen für diese Laufbahn sind Zahnärzte mit abgeschlossener Fachausbildung;
b) Militärische Ausbildung: Vgl. Ziff. 66;
c) Beförderungsmöglichkeit:
Nach der Rekrutenausbildung zum SS-Oberscharführer,
nach bestandenem San.-Führeranwärter-Lehrgang zum SS-Hauptscharführer und RFA.,
nach 4 monatiger Verwendung bei der Feldtruppe zum SS-Untersturmführer,
nach einem weiteren Jahr zum SS-Obersturmführer,
nach weiteren 1,5 Jahren zum SS-Hauptsturmführer.
Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.
Vorstehende Fristen können bei älteren Reservisten bei entsprechender Eignung und Bewährung verkürzt werden.