SS-Führer im Sanitätstechnischen Dienst
a) Zugelassen werden langdienende aktive Sanitätsunterführer, Zahntechnikermeister und techn. Assistenten (vgl. Ziff. 33-36) mit Frontbewährung
b) Militärische Ausbildung: Vgl. Ziff. 33-36.
Weitere militärische Ausbildung:
3 Monate Vorbereitungslehrgang für SS-Führerbewerber (Sonderlehrgang),
4 Monate Reserve-Führeranwärter-Lehrgang,
2 Monate SS-Waffenschule.
c) Beförderungsmöglichkeit:
Nach bestandener Abschlußprüfung des Reserve-Führeranwärter Lehrganges zum SS-Oberscharführer und RFA.,
nach bestandener Abschlußprüfung der SS-Waffenschule zum SS-Untersturmführer.
Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.
d) Verwendung:
Die SS-Führer im Sanitätstechnischen Dienst finden Verwendung
1. Als Mitarbeiter in den Abteilungen der Sanitätsdienststellen der Waffen-SS und der Allgemeinen SS.
2. Als Führer in den physikalisch-technischen Einrichtungen, den Lazaretten und den übrigen sanitätsdienstlichen Einrichtungen und Instituten.
3. Als Führer des inneren Dienstes.
4. Als Zug- und Kompanieführer in den Sanitätseinheiten der Waffen-SS.
5. Als Zahntechnikermeister im zahnärztlichen Dienst.