SS-Führer und SS-Arzt

Allgemeines:
Der SS-Arzt soll die ideale Verbindung von politischem Soldaten und Arzt darstellen.
Er ist Arzt der Truppe und Hausarzt der Familienangehörigen seiner Truppe. Er ist als Erbarzt verantwortlich für die Durchführung des Heirats- und Verlobungsbefehls des Reichsführers SS.
Er ist der verantwortliche Arzt der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten. Als SS und Polizeiarzt und als Arzt in Konzentrationslagern wird er zu kriminalbiologischen Aufgaben herangezogen.
Bei besonderer Bewährung und Eignung besteht die Möglichkeit zu einer Fachausbildung an Instituten der Universität.
Die Fachausbildung erfolgt an der Universität Graz.
Während dieser Zeit werden die Bewerber zur SS-Ärztlichen Akademie Graz versetzt.
Die Angehörigen der Akademie sind in Graz kaserniert untergebracht und erhalten neben ihrer Besoldung freie Verpflegung und Unterkunft in Ein und Zweibettzimmern.
Auf der SS-Ärztlichen Akademie erfolgt, die Weiterbildung in allen Zweigen des truppenärztlichen Dienstes, in Sport (Fechten, Reiten, Leichtathletik usw.) und Fremdsprachen.

a) Höchstalter: 23 Jahre;

Bedingung: Reifezeugnis einer Höheren Lehranstalt.

b) Militärische Ausbildung: Vgl. Ziff. 49 und 50.

c) Fachausbildung: 10 Semester Studium, 1 Jahr praktische Tätigkeit;

d) Beförderungsmöglichkeit:
Beförderung bis zum SS-Untersturmführer vgl. Ziff. 51.

Weitere Beförderungsmöglichkeit:
nach bestandenem Physikum zum SS-Obersturmführer,
1 Jahr nach dem Staatsexamen zum SS-Hauptsturmführer.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.