Technische SS-Führer TFK. II d. B.
a) Zugelassen für diese Laufbahn werden:
Hervorragend qualifizierte Schirrmeister und Werkmeister d. B. mit einjähriger Praxis als geprüfte Sehirrmeister und Werkmeister d. B.
b) Militärische Ausbildung:
Vgl. Ziff. 38 und 40.
Weitere Ausbildung:
3 Monate Vorbereitungslehrgang für SS-Führerbewerber an der SS-Unterführerschule (Sonderlehrgang),
4 Monate Reserve-Führeranwärter-Lehrgang;
c) Fachausbildung:
6 Monate TFK. II-Lehrgang an der Kraftfahrtechnischen Lehranstalt der SS.
d) Beförderungsmöglichkeit:
Vgl. Ziff. 38 und 40.
Weitere Beförderung:
nach bestandenem Reserve-Führeranwärter-Lehrgang zum SS-Oberscharführer und RFA.,
nach bestandenem TFK. II-Lehrgang zum SS-Untersturmführer und TFK. II und SS-HKS. d. B.
Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.