Technischer SS-Führer (TFK. 1) d. B.

a) Höchstalter: 35 Jahre;

Bedingung: Abgeschlossenes Ingenieur- oder Diplomingenieurexamen der Fachrichtung Kfz.- oder Maschinenbau.

b) Militärische Ausbildung:
Vgl. Ziff. 50.
Die SS-Führerbewerber für die Laufbahn des Technischen SS-Führers TFK. I d. B. werden nach der Frontverwendung zur Dienstleistung einem TFK. I überwiesen. Dauer. 3 Monate.
Während dieser Zeit Ablegung der Führerscheinprüfung für die Klassen I-III und Sonderkfz.
Anschließend 4 Monate Reserve-Führeranwärter-Lehrgang (Ausbildungsabschnitt 6).

Fachausbildung:
3 Monate Dienst bei einem TFK. 1 bei der Feldtruppe als TFK. I-Stellvertreter,
6 Monate TFK. I-Lehrgang an der Kraftfahrtechnischen Lehranstalt der SS.

c) Beförderungsmöglichkeit:
Nach bestandener Abschlußprüfung des Reserve-FühreranwärterLehrganges zum SS-Oberscharführer und RFA,
nach erfolgreichem Abschluß der Dienstzeit bei dem TFK. I als TFK. I-Stellvertreter zum SS-Untersturmführer.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.