Technische Unterführer (Werkmeister K) aktiv
a) Höchstalter: 30 Jahre.
Bedingung: Gesellenprüfung und mindest 4jährige Praxis im Kfz.-Handwerk. (Praxiszeit kann in der Truppe nachgeholt werden,)
b) Militärische Ausbildung:
22,5 Monate, davon
6 Monate Dienst in einer Instandsetzungsstaffel als stellv. Werkmeister;
c) Fachausbildung:
1. Bei vorhandenem Gesellenbrief:
6 Monate Werkmeisterlehrgang;
2. Bei vorhandenem Meisterbrief:
4 wöchigen Umschulungslehrgang;
d) Beförderungsmöglichkeit:
Im 7. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,
im 12. Ausbildungsmonat zum SS-Unterscharführer,
nach bestandener Abschlußprüfung des Werkmeister-Lehrganges zum SS-Oberscharführer und Werkmeister K.
Weitere Beförderung zum SS-Hauptscharführer und Oberwerkmeister entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.