SS-Unterführer im Sanitätsdienst
a) Höchstalter. Aktive: 23 Jahre, Reservisten: 35 Jahre;
b) Militärische Ausbildung:
8,5 Monate;
c) Fachausbildung:
2 Monate Sanitätsschule;
d) Beförderungsmöglichkeit:
nach dem 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturminann,
nach bestandener Abschlußprüfung an der SS-Sanitätsschule zum SS-Unterscharführer,
nach 1 Jahr Dienst als SS-Unterscharführer zum SS-Oberscharführer, die weitere Beförderung zum SS-Hauptscharführer kann bei besonderer Bewährung frühestens nach 3 Monaten erfolgen.