Auschwitz, 1. Dezember 1943
1. Belobigung
Ich spreche dem SS-Strm. Basil Malaiko, 2. Komp. meine Anerkennung aus, weil er durch sein umsichtiges Verhalten die Flucht mehrerer Häftlinge verhindert hat. M. erhält als Belohnung 5 Tage Sonderurlaub.
2. Straßensammlung am 20./21.1 1.43
Die Straßensammlung für das KWHW am 20./21.1 1.43 ergab den schönen Betrag von RM 21.529,57
Ich spreche Führern, Unterführern, Männern und Gefolgschaft des Standortes für ihre Gebefreudigkeit meine Anerkennung aus.
3. Arbeitslager Monowitz
Das bisherige Lager Buna wird mit sofortiger Wirkung in Arbeitslager Monowitz umbenannt.
4. SS-Standortwaffenmeisterei
Anforderungen von Waffen und Gerät sind grundsätzlich hierher zu reichen.
5. Gerichts- und Fürsorgeabteilung
Die Gerichts- und Fürsorgeabteilung bei der Kommandantur I bearbeitet aus technischen Gründen für alle Dienststellen des SS-Standortes zentral alle vorkommenden Straftaten und Fürsorgeangelegenheiten.
6. Politische Abteilung
Der bisherige Leiter der Politischen Abteilung, SS-Untersturmführer Grabner, ist mit Wirkung vom 1.12.1943 zu seiner Dienststelle - Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Kattowitz, zurückversetzt worden. Als Leiter der Politischen Abteilung wird der SS-Untersturmführer Schurz eingesetzt.
7. Besprechung beim SS-Standortältesten
Notwendige Rückfragen und Besprechungen der einzelnen Dienststellenleiter des SS-Standortes Auschwitz beim SS-Standortältesten können ab sofort Montag bis Freitag von 8.30-10.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung beim Adjutanten erfolgen.
8. Schwarze Kassen
Ich habe Veranlassung, nochmals darauf hinzuweisen, daß die Unterhaltung von schwarzen Kassen strengstens verboten ist. Notwendig werdende Anschaffungen, die auf Reichsmittel nicht übernommen werden können, sind bei mir zu beantragen.
9. SS-Standortführerheim
Am Sonnabend, dem 4.12.43, bleibt das Standortführerheim (Speisesaal und Vorraum) für die normale Benutzung der Führer gesperrt. Frühstück, Mittag- und Abendessen sind an diesem Tage im Gäste- und Spielzimmer einzunehmen.
10. Zahnbehandlung der Hausgehilfinnen
Im Interesse der Verhütung von Seuchenverschleppung werden die in den SS-Familien beschäftigten weiblichen Häftlinge in der Kommandanturzahnstation (SS-Revier) behandelt. Behandlungszeiten:
Montag bis Freitag von 13.00-14.00 Uhr.
Vor Einleitung der Behandlung haben sich die weiblichen Häftlinge bei der Oberaufseherin Frau Zimmer zu melden.
11. Führerschulung
Am Freitag, dem 10.12.43, 19.30 Uhr, findet im Standortführerheim für alle Führer des SS-Standortes Auschwitz der nächste Schulungsabend statt. An dieser Schulung haben sämtliche Führer des SS-Standortes teilzunehmen.
12. Julfeier 1943
Es ist beabsichtigt, am Sonntag, dem 19.12.1943, 15.00 Uhr, im Kameradschaftsheim eine Julfeier für die Kinder aller SS-Angchörigen und Zivilangestellten des Standortes Auschwitz abzuhalten. Sämtliche Dienststellen melden zum 6.12.43, 8.00 Uhr, die Kinder der SS-Angehörigen und Zivilangestellten, die im Standort wohnen, getrennt nach Jungen und Mädel mit Altersangabe.
13. Telefonanschluß
Der 1. Schutzhaftlagerführer des KL Auschwitz I, SS-Obersturmführer Hofmann, ist nach Dienstschluß unter der Nr. F III 5 zu erreichen.
14. Sola-Hütte
Die SS-Hütte wird ab nächster Woche für den Besuch wieder freigegeben. Zu diesem Zweck fährt jeden Sonnabend 13.00 Uhr ab Fahrbereitschaft ein Omnibus (30 Sitzplätze). Gesuche sind jeweils bis Mittwoch 18.00 Uhr dem SS-Standortältesten vorzulegen.
15. Kraftrad I K 524 128
Ein unbekannter SS-Angehöriger des SS-Standortes Auschwitz ist Fahrzeughalter bzw. Benutzer des Kraftrades IK 524 128. Bei welcher Dienststelle befindet sich dieser SS-Angehörige? Meldung bis 6.12.43. Fehlanzeige erforderlich.
16. Verwahrung der Pistolen
Es ist festgestellt worden, daß SS-Angehörige in der Friseurstube abschnallen und ihre Koppel samt Pistole an der Garderobe aufhängen, sodaß die Häftlinge die Möglichkeit haben, an die Pistolen heranzukommen. Ab sofort sind die Pistolen aus den Pistolentaschen zu nehmen, wenn abgeschnallt wird. Dasselbe gilt auch für alle anderen Räumlichkeiten, in denen sich Häftlinge aufhalten.
1 7. Kartoffeleinkellerung
Die SS-Angehörigen im SS-Standortbereich Auschwitz, die noch im Besitz von Kartoffeleinkellerungsscheinen Abschnitt 56-61 sind, haben diese bis spätestens Sonnabend, den 4.12.43 bei der SS-Standortverwaltung- Abt. Verpflegung - Zimmer 1 8 abzugeben, da sie sonst nicht mehr beliefert werden können. Außerdem sind die schon angelieferten Kartoffeln auf derselben Dienststelle umgehend zu bezahlen.
18. Umtausch der Unterkunftswäsche
Infolge der außerordentlich schlechten Wasserzufuhr jm Stadtbezirk Bielitz hat der Bürgermeister am 11.11. und 16.11.1943 in seiner Bekanntmachung angeordnet, daß täglich nur noch von 18.00-20.00 Uhr Wasser aus dem städtischen Leitungsnetz abgegeben werden kann. Da der größte Teil der Unterkunftswäsche bei einer Vertragswäscherei in Bielitz gewaschen werden muß, ist es nicht mehr möglich, die Unterkunftswäsche Termingemäß umzutauschen. Es wird deshalb angeordnet, daß der Umtausch der Unterkunftswäsche bis 10.12.1943 unterbleibt.
19. Stromverbrauchseinschränkung
Der Oberpräsident der Provinz Schlesien - Landeswirtschaftsamt - teilte in einem Schreiben vom 22.11.1943 - LWA 3 BK 2008/VI - Nr. 1004/43 Hö/Ci - mit, daß im Hinblick auf die augenblickliche Lage in der Elektrizitätsversorgung durch den Herrn Reichslastverteiler eine sofortige Durchführung von Einschränkungsmaßnahmen angeordnet wurde. Der gesamte Stromverbrauch in den hiesigen Lagern einschließlich Werksbetriebe muß so eingeschränkt werden, daß in den Monaten Dezember 1943 und Januar 1944 nicht mehr als 70% der im Monat Oktober 1943 verbrauchten Strommenge (in KWh) verbraucht wird. Der Stromverbrauch wurde dem Lager vom Landeswirtschaftsamt vorgeschrieben und darf auf keinen Fall überschritten werden. Die
Stromverbrauchseinschränkungen sind unbedingt gleichmäßig auf die Arbeitstage zu verteilen. Die Stromverbrauchseinschränkungsmaßnahmen müssen hauptsächlich in den Spitzenbelastungszeiten der Kraftwerke durchgeführt werden. Die tägliche Spitzenbelastungszeit fällt im Monat Dezember 1943 in die Zeit zwischen 7.00-12.00 Uhr und 15.30-20.30 Uhr, im Januar 1944 in die Zeit zwischen 7.00-12.00 Uhr und 15.30-20.30 Uhr.
Die angeordnete Stromverbrauchseinschränkung schließt nicht aus, daß, falls notwendig, von den zuständigen Stellen eine weitere Einschränkungsmaßnahme bzw. eine Leistungsverlagerung verfügt werden kann. Die Zurückziehung und Überwachung der Stromverbrauchseinschränkung wird durch das Landeswirtschaftsamt überprüft bzw. aufgehoben. Für die unbedingte Durchführung der Stromeinschränkung macht das Landeswirtschaftsamt den Leiter der SS-Standortverwaltung - SS-Obersturmbannführer Möckel - und den Energie-Ingenieur SS-Uscha. Böhm in vollem Umfange verantwortlich. Das Benutzen von elektr. Kochern, elektr. Heizöfen, eigenmächtiges Einschrauben von größeren Glühbirnen, sowie Anschließen elektr. Apparate und Geräte ohne Genehmigung ist verboten. Für die Einhaltung dieser Maßnahmen sind die Abteilungsleiter bezw. die Einheitsführer verantwortlich, welche die Einhaltung dieses Verbotes zu überwachen haben. Ein Mehrverbrauch durch die Inbetriebnahme von Neuanschlüssen oder Erweiterung von Anlagen ist im allgemeinen während der Zeit, in der Einschränkungsmaßnahmen durchgeführt werden, nicht zulässig. Dasselbe gilt auch für die Privathaushalte. Werden die Maßnahmen nicht einwandfrei durchgeführt, so sehe ich mich veranlaßt, die betreffenden elektrischen Anlagen, ohne Rücksicht auf Art und Größe des Betriebes, vom Leitungsnetz abtrennen zu lassen und die Betreffenden zu bestrafen. Verstöße gegen die angeordneten Einschränkungsmaßnahmen werden gemäß § 2 der Verordnung über Einschränkungen des Energieverbrauches vom 22. Juni 1943 (RGBl. I S. 366) verfolgt. § 2 der genannten Verordnung hat folgenden Wortlaut:
,,Wer den unter Strafandrohung erlassenen Anordnungen des Herrn Generalinspek- tors für Wasser und Energie oder der nach § 1 , Abs. 2 dieser Verordnung ermächtigten Stellen über die Einschränkung des Verbrauches von Elektrizität oder Gas oder über die Abgabe von Meldungen über den Verbrauch dieser Energien zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 2 Jahren und Geldstrafe in unbeschränkter Höhe oder mit einer dieser Strafen bestraft.“
20. Standortstreifendienst
Es ist wiederholt vorgekommen, daß Unterführer, die zur Streife eingeteilt waren, nicht rechtzeitig zur Stelle waren. Ich mache die Einheitsführer bzw. Dienststellenleiter dafür verantwortlich, daß sich die eingeteilten Unterführer pünktlich zu den angesetzten Belehrungen einzufinden haben.
21. Weihnachtsbäume
Der Kommandantur KL Auschwitz I ist bis zum 6.12.43, 14.00 Uhr zu melden, wieviel Weihnachtsbäume von den Kompanien bzw. Abteilungen und Dienststellen benötigt werden.
22. Diebstahl
Am 22.1 1.43, 20.00 Uhr, wurde bei der IG Farbenindustrie AG das Fahrrad Nr. 490 927 ,,Cita“ gestohlen. Sachdienliche Mitteilungen sind an die Gerichts Abteilung zu richten.
23. Verloren
Der Schlüssel des Dienstrades Nr. 35 ging im Standortbereich verloren. Der Finder wird gebeten, den Schlüssel beim Stabsscharführer der Kommandantur I abzugeben.
24. Aufenthaltsgenehmigung
Aufenthaltsgenehmigungen für SS-Angehörige sind grundsätzlich beim SS-Standortältesten zu beantragen. Eine Veröffentlichung im Standortbefehl erfolgt nicht mehr.
Der SS-Standortälteste
gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer
F.d.R.
Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant