Auschwitz, 24. Marz 1943
Ab sofort ist der Streifendienst berechtigt, SS eigene Fahrzeuge (PKW, LKW, und Krad.) bezw. deren Fahrer, insbesondere außerhalb der Postenketten zu kontrollieren. Zur Durchführung der erforderlichen Stuhl- und Urinuntersuchungen bei allen in Lebensmittelbetrieben beschäftigten SS Angehörigen und Häftlingen ist durch die nachstehend aufgeführten Dienststellen eine namentliche Liste anzufertigen und bis zum 31.3.43 bei der Dienststelle des SS Standortarztes Auschwitz vorzulegen:
Kommandantur KL Auschwitz,
SS-T-Sturmbann,
Verwaltung,
Schutzhaftlager,
Zweiglager MKL Birkenau,
FKL,
Buna,
KGL Bauabschnitt 2,
Jawischowitz,
Golleschau,
Kobier,
Harmense und Budy,
Deutsche Lebensmittel GmbH,
Auschwitz,
HWL,
Truppenwirtschaftslager.
Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
a.B. i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant