Auschwitz, 1. Oktober 1943

1. Verbot zum Betreten des Hauses der Waffen-SS
Den SS-Angehörigen:
SS-Uscha. Herbert Pritzkolait, 2. Stabskomp. KL Au.
SS-Strm.
Alfred Schütter, 7. SS-T-Stuba. KL Au.
wird das Betreten des Hauses der Waffen-SS auf die Dauer von 3 Monaten verboten. Beide haben sich undiszipliniert und unsoldatisch im Hause der Waffen-SS in Anwesenheit von Zivilisten benommen.

2. Konzentrationslager Kauen und Vaivara
Mit Wirkung vom 15.9.43 sind auf Befehl des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei die Konzentrationslager Kauen und Vaivara errichtet worden.

3. Fernsprechnetz und Fernschreibnetz
Das Fernsprechnetz und Fernschreibnetz ist infolge Verlagerung von Dienststellen und infolge der Bombenangriffe auf deutsche Städte stark überlastet. Ein geordneter Betrieb ist nur dann durchzuführen, wenn alle weniger wichtigen Angelegenheiten, insbesondere verwaltungsmäßiger Art, brieflich erledigt werden. Das Fernsprech- und Fernschreibnetz ist daher nur in besonders dringenden Fällen zu benutzen.

4. Bücherbestellung bei der Abt. VI
Die Abt. VI ist in der Lage, bei sofortiger Bestellung folgendes Werk zu liefern:
,,Deutscher Osten, Land der Zukunft“.
Herausgegeben von Prof. Heinrich Hoffmann, Vorwort von Reichsminister Dr. Göbbels. 144 Seiten mit 113 ganzseitigen Abbildungen in Kupfertiefdruck Kart. RM 4,80.
Landschaft, Kultur, Kunst und Volk der deutschen Ostgebiete: Ostpreußen, Danzig-Westpreußen, Wartheland, Niederschlesien, Oberschlesien und Generalgouvernement.

5. Beschädigte Radioapparate
Radioapparate, die durch die Abt. VI ausgegeben worden sind, können jederzeit durch die Abt. VI wieder repariert werden. Dabei ist es jedoch erforderlich, daß das Radiogerät nicht bei der Technischen Abteilung, sondern direkt bei der Abt. VI abgegeben wird, die alles Andere veranlaßt.

6. AHM, HVBl., VBl.d.W.-SS
Die nachstehenden Verordnungsblätter wurden heute ausgegeben:
1. Allgemeine Heeres Mitteilungen v. 19.8. und 20.8.43
SS-T-Stuba. 18 Exemplare
SS-Standortverwaltung 2 Exemplare
SS-Revier 2 Exemplare
2. Heeres Verordnungsblatt, Teil C 46. Ausgabe,
SS-T-Stuba. 9 Exemplare
SS-Standortverwaltung 1 Exemplar
SS-Revier 1 Exemplar
3. Verordnungsblatt der Waffen-SS, Nr. 18.
SS-T-Stuba. 6 Exemplare
SS-Standortverwaltung 1 Exemplar
SS-Revier 1 Exemplar

7. Kommandanturarrest
Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, daß es strengstens untersagt ist, Arrestanten irgendwelche Gegenstände (Lebensmittel, Zigaretten, Bücher, Briefe usw.) zuzustecken oder von den Arrestanten irgendwelche Gegenstände anzunehmen. Sämtliche für Arrestanten bestimmte Gegenstände müssen über die Kommandantur - Gerichtsabteilung - bezw. den Arrestaufseher geleitet werden. Zuwiderhandelnde werde ich hart bestrafen. Ferner wird darauf hingewiesen, daß die Mitnahme von Steppdecken in den Kommandanturarrest verboten ist.

8. Gefunden
Im SS-Revier wurde ein einzelner lederner Damenhandschuh gefunden. Abzuholen beim Stabsscharführer der Kommandantur.
Verloren
Im Lagerbereich wurde eine Geldbörse mit Inhalt verloren. Der ehrliche Finder wird gebeten, dieselbe auf der Kommandantur beim Stabsscharführer abzugeben.

9. Verwendung von Grünstiften
Ich habe festgestellt, daß auf den Dienststellen grüne Kopierstifte Verwendung finden. Gemäß Befehl des RF-SS ist der Gebrauch von grünen Kopierstiften auf SS-Dienststellen einzig und allein dem Reichsführer-SS persönlich Vorbehalten. Sie sind daher von den Schreibstuben zu entfernen.

10. Aufenthaltsgenehmigungen
SS-Oscha. Max Wokittel
Besuch der Ehefrau vom 29.9.-3.10.43
Wohnung: Haus SS-Ustuf. Hössler

SS-Uscha
Demetrius Kalaus,
Besuch der Mutter vom 29.9.-1.1 1.43
Wohnung: Haus 171 bei Kalaus

SS-Uscha. Heinz Triem,
Besuch der Ehefrau vom 11.10.-27.10.43
Wohnung: Unterkunftshaus 2 TWL Raisko

SS-Uscha.
Karl Schuch,
Besuch der Braut vom 1.10.-15.10.43
Wohnung: Babitz Nr. 27 bei Flegel.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant