Auschwitz, 9. September 1943

1. Schädlingsbekämpfung
Infolge der hohen Bedeutung, die der Bekämpfung der Fliegen und Mücken im Hinblick auf die Erhaltung der Gesundheit und damit der Leistungsfähigkeit der Truppe zukommt, wurde mit Standortbefehl Nr. 33/43 SS-Ustuf. Josten mit der verantwortlichen Beaufsichtigung und Überwachung der Schädlingsbekämpfung beauftragt. Darüberhinaus ist es erforderlich, daß bei allen Kommandos und Arbeitsstellen verantwortliche Unterführer und Männer zu dieser Aufgabe herangezogen werden. Bei den Außenkommandos übernimmt diese Aufgabe der jeweilige Kommandoführer, für die einzelnen Arbeitskommandos ist ein zuverlässiger Capo einzusetzen. Der Kommandantur sind bis 11.9.43, 8.00 Uhr, die Namen der eingesetzten Männer bzw. Häftlinge zu melden. Die namhaft gemachten SS-Angehörigen und Häftlinge werden durch den SS-Standortarzt in ihr Aufgabengebiet eingewiesen.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant