Auschwitz, 23. August 1943
Betreten der Stadt Auschwitz
Ich weise darauf hin, daß das Betreten der Stadt Auschwitz für alle SS-Angehörigen des SS-Standortes Auschwitz nach wie vor verboten ist. Es verbleibt bei den Anordnungen des Standortbefehls Nr. 17/42 vom 10.7.42.
Der Standortälteste
i.V. gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer
F.d.R.
i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant