Auschwitz, 1. Juni 1943
Eine neuerliche Wasseruntersuchung ergab wiederum eine sehr hohe Keimzahl, sodaß das Wasser nicht als einwandfrei angesprochen werden kann. Nachstehend aufgeführte, an das Wasserversorgungsgebiet angeschlossene Haushaltungen dürfen ungekochtes Wasser aus der Wasserleitung für Genußzwecke und Reinigungszwecke, wie Geschirrspülen, Salatreinigen, Speiseeiszubereitung usw., nicht benützen, da sonst die Gefahr schwerster
Erkrankung besteht.
Es kommen in Frage:
Das gesamte Lager A I,
SS-Küche,
SS-Revier,
Kommandantenhaus,
Schlächterei,
Molkerei,
Stabsgebäude,
SS-Lazarett-Station,
Haus Bischoff,
Mannschaftsunterkünfte der Bauleitung,
Mannschaftsunterkünfte der Kommandantur,
Zentralbauleitung,
Führerheim,
Führerbaracke,
Ärztehaus,
Haus Ziemssen,
Haus Aumeier,
Haus der Waffen-SS,
Haus Cäsar,
Haus Möckel,
Gemeinschaftslager.
Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant