Auschwitz, 8. Februar 1943

Auf Befehl des Amtsgruppenchefs D, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Glücks, ist über das KL Auschwitz erneut eine vollständige Lagersperre verhängt. Der mit FS übermittelte Befehl des Amtsgruppenchefs lautet u.a. wie folgt:

Wegen erhöhten Auftretens von Fleckfieberfällen bei SS-Angehörigen müssen die bisher genehmigten Lockerungen in der Urlaubserteilung wieder aufgehoben werden.
Infolge dieser Lage werden die Standortbefehle 19/42 v. [23]. 7.42 und 25/42 v. 14. Sept. 42 in vollem Umfang erneut in Kraft gesetzt mit dem Zusatz, daß mit Bezug auf den Standortbefehl 19/42 v. 23.7.42, Ziff. 8, die bei der Bauleitung beschäftigten Zivilarbeiter das Lager ebenfalls auf keinen Fall verlassen dürfen, bezw. nur dann, wenn alle hygienischen Voraussetzungen, wie s.Zt. angeordnet, entsprochen ist. Bei Übertretung der Sperrvorschriften werde ich jeden Zivilarbeiter wegen bewußter Gefährdung der Volksgesundheit dem zuständigen Standgericht zur Aburteilung zuführen. Der Kommandeur des Wachblocks trifft alle Maßnahmen bezüglich des erforderlichen Kontroll- und Streifendienstes, wie s.Zt. bereits durchgeführt. Alle Dienststellen machen durch ihre Einheitsführer die Inhalte der o.a. Standortbefehle sofort zum Gegenstand einer erneuten, eingehenden Belehrung für alle zur Einheit gehörenden SS-Angehörigen. Die Bauleitung veranlaßt ihre Firmen zur entsprechenden Belehrung der Zivilarbeiter. Vollzugsmeldung bis zum Mittwoch, den 10. Febr. 1943, ,,17.00 Uhr“ bei der Kommandantur. Der Standortarzt gibt die notwendigen Anordnungen zur schnellsten nochmaligen Durchführung einer Entlausungsaktion bei der Truppe. Er verständigt sich darüber mit dem Kommandeur des Wachblockes.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant