Auschwitz, 29. April 1943
Im Nachgang zum Kommandantur-Befehl Nr. 8/43, Ziffer 8 weise ich nochmals eindringlichst darauf hin, daß Häftlingskolonnen, Gespanne sowie einzelne Häftlinge unter gar keinen Umständen die Bahnhofstraße benutzen dürfen. Der Verkehr erfolgt auf dem hinter dem Haus der Waffen-SS parallel zur Bahnhofstraße verlaufenden Weg, der in der Nähe des Gymnasiums in die Straße, die nach Auschwitz führt, einmündet. Ich werde in Zukunft jeden SS-Angehörigen, der Gespanne, Häftlingskolonnen oder einzelne Häftlinge auf der Bahnhofstraße begleitet, zur Rechenschaft ziehen.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
a.B. i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant