Auschwitz, 17. September 1942

Alarm- Vorschrift bei Fliegeralarm!
Bei Fliegeralarm ist folgendes zu beachten:
I. Gibt die Luftwarnstelle Alarm durch, ganz gleichgültig, ob Luftgefahr oder Fliegeralarm, so hat die Telefonvermittlungsstelle sofort die Sirene (Heulton ca. 90-120 Sek. Mittl. Schalter) in Betrieb zu setzen und dann folgende Dienststellen zu verständigen:
1.) Lagerkommandant,
2.) Technische Abteilung
3.) Blockführer vom Dienst im KL, KGL und FKL,
4.) DAW,
5.) Führer vom Dienst und
6.) Diensthabene Kompanie.

Die Technische Abteilung schaltet die nicht mehr benötigten Leitungen ab. Die Truppenunterkünfte werden bei Luftgefahr (bis zur Luftgefahr 15) nach 5 Minuten abgeschaltet, bei Fliegeralarm sofort.
Der Blockführer vom Dienst schaltet umgehend die Zaun- und Straßenbeleuchtung ab. Die DAW stellen sofort ihren Betrieb ein und schalten die gesamte Anlage im Werk ab. Der Kommandoführer teilt die Pendelposten ein.
Der Führer vom Dienst teilt die Zwischenposten ein und beordert sie an ihre Plätze. Ferner hat er darauf zu achten, daß die Scheinwerfer nur in den dringendsten Fällen eingeschaltet werden. Das Anstrahlen von Gebäudeteilen ist unzulässig.
Die diensthabende Kompanie verständigt die einzelnen Kompanien, die sich sofort fertig machen und mit Gasmaske in die vom Führer vom Dienst bezw. vom Führer des Wachsturmbannes befohlenen Räume, nach der Vorschrift des Schutzhaftlagerführers und des Führers des Wachsturmbannes, gehen.
Der diensthabende Führer der Lagerfeuerwehr hält sich bereit, damit er im Falle eines Brandes sofort zur Stelle ist.
Im KGL und FKL ist lediglich die Zaunbeleuchtung abzuschalten und darauf zu achten, daß in den beiden Wirtschaftsbaracken kein Licht brennt.
Die Büros, Unterkünfte und das Eingangsgebäude sind zu verdunkeln.
Während des Alarms sind sämtliche Zäune unter Spannung.

II. Entwarnung!
Kommt die Entwarnung durch, so hat die Telefonvermittlungsstelle sofort die Technische Abteilung zu verständigen, damit die Sirenenleitung sowie die gesamte Anlage unter Strom gesetzt wird.

Die Telefonvermittlungsstelle setzt dann erst die Sirene (heller Ton ca. 60 Sek., rechter Schalter) in Betrieb und verständigt die oben genannten Stellen noch zusätzlich.

Der Block führer vom Dienst schaltet Zaun- und Straßenbeleuchtung wieder ein.

Der Führer vom Dienst zieht die Posten wieder ein.

Die Truppe rückt in die Unterkünfte ein.

Die DAW können ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Anmerkung:
Sämtliche Häuser östlich des Lagers, das Haus der Waffen-SS sowie Tischlerei, Zimmerei, Gebäude der Werkstättenleitung und die Firma Kluge sind an der Stadtleitung angeschlossen und können durch die Technische Abteilung in der Haupt-Trafo-Station nicht abgeschaltet werden. Dieselben sind ordnungsgemäß zu verdunkeln. Ferner müssen in sämtlichen Gebäuden des Lagers Sandkästen mit Schaufeln bereitgestellt werden.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
a.B.i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant